Wie bereits im letzten Jahr hat Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) die turnusmäßige Mieterhöhung in Sozialwohnungen ausgesetzt.
Für 46.000 Sozialmieterhaushalte friert der Senat die Mieten ein. Eigentlich steht durch den Abbau der Förderung alljährlich zum 1. April eine Mieterhöhung um 0,13 Euro pro Quadratmeter monatlich an. Diese Regelung hat dazu beigetragen, dass die Sozialmieten in Berlin über dem Durchschnitt liegen. Wie schon 2017 setzt der Senat die Mieterhöhung in diesem Jahr aus. „Das entlastet nicht nur die einzelnen Haushalte, sondern trägt auch dazu bei, dass die Mietpreisspirale im alten Sozialen Wohnungsbau angehalten wird“, erklärt Katrin Lompscher. Das Land Berlin stellt über die Investitionsbank Berlin 5,6 Millionen Euro bereit, um die Einnahmeverluste der Vermieter auszugleichen.
Davon profitiert knapp die Hälfte der 98.000 Sozialwohnungen, die bis 1997 im sogenannten ersten Förderweg gebaut wurden. Bei den übrigen 52.000 Wohnungen sind in den meisten Fällen bereits heute keine förderungsbedingten Mietanhebungen mehr zulässig. Dazu zählen die rund 12.000 Wohnungen, denen ab 2003 die Anschlussförderung verweigert wurde, sowie die Sozialwohnungen, deren Förderdarlehen die Eigentümer vorzeitig zurückgezahlt haben.
Für diese Wohnungen sucht der Senat seit geraumer Zeit nach einem Konzept. Katrin Lompscher: „Die Koalition erarbeitet gemeinsam mit meiner Verwaltung Vorschläge für grundlegende Gesetzesänderungen und eine nachhaltige Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.“ Das Reformvorhaben ist intern umstritten. Eigentlich wollte der Senat dieses Gesetz schon Ende 2017 beschlossen haben.
Jens Sethmann
27.02.2018