Seit 1. Januar ist das Heizen mit Öl und Gas teurer geworden. Die dafür verantwortliche Abgabe wird von den Mietern bezahlt. Nach der Kritik von Mieterverbänden prüft die Bundesregierung nun, ob Vermieter doch stärker in die Pflicht genommen werden.
Die seit diesem Jahr geltende CO2-Umlage ist als Teil des Klimapakets dazu gedacht, einen Anreiz zur energetischen Sanierung älterer Immobilien zu schaffen und so klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Sie hat allerdings einen Pferdefuß, wie der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, erklärt: „Die Rechnung bezahlen allein die Mieter.“ Die aber hätten keinerlei Einfluss auf die in ihrem Wohnhaus verbauten Heizanlagen. Ob eine alte Ölheizung oder ein modernes, klimaschonendes Heizsystem im Keller steht, entscheide allein der Vermieter. Die Maßnahme verfehle den eigentlichen Adressaten und nehme stattdessen die Mieter in die Verantwortung, so die Kritik.
Mieter haben einzig die Möglichkeit, weniger zu heizen – ein Argument, mit dem die Wohnungswirtschaft gerne die Abwälzung der CO2-Umlage auf die Mieter rechtfertigt.
Der Mieterverein hat errechnet, dass auf die Berliner Mieter durch die Umlage in diesem Jahr Mehrkosten von insgesamt 43 Millionen Euro zukämen. Das Bundesumweltministerium zeigt in Beispielrechnungen, dass Familien mit Kindern mit zusätzlichen Kosten in dreistelliger Höhe rechnen müssen. Die Bundesregierung hat inzwischen reagiert und im September 2020 ein Eckpunktepapier zur begrenzten Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf die Mieter vorgelegt. Auf der Website des Bundesumweltministeriums heißt es dazu, der Vorschlag werde aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Katharina Buri
28.05.2021