Nach der bundesweiten Strom- und Gaspreisbremse hat der Berliner Senat Ende Januar die „Heizkostenhilfe Berlin“ vorgestellt. Damit können auch Mieterinnen und Mieter, die von bisherigen Heizkostenhilfen ausgeschlossen waren, einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2000 Euro erhalten.
Die Finanzspritze gibt es für Heizungen mit „nicht leitungsgebundenen“ Energieträgern. Dazu zählen neben Kohle vor allem Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas (LPG). Bezuschusst werden Rechnungen aus dem Jahr 2022, wenn diese um mindestens 70 Prozent über den Kosten des Vorjahres liegen. Der einmalig ausgezahlte Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent dieser Mehrkosten und ist bei 2000 Euro gedeckelt. Beträge von weniger als 100 Euro werden nicht erstattet. Beantragen können Berechtigte die Unterstützung ausschließlich online bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Der Berliner Mieterverein begrüßt die neue Hilfsleistung. Geschäftsführer Sebastian Bartels: „Es ist konsequent und wichtig, nun auch denjenigen etwas zukommen zu lassen, die bisher leer ausgegangen sind.“
Wo Hauseigentümer:innen die Heizung betreiben, stellt sich für Mieter:innen die Frage, ob diese einen Antrag gestellt beziehungsweise die Hilfe in Anspruch genommen haben. Bartels empfiehlt, erst einmal nachzufragen, falls ein entsprechender Zuschuss nicht auf der Abrechnung vermerkt ist. Falls keine Reaktion erfolgt – oder sich die Antwort unglaubwürdig anhört, kann man bei der IBB anfragen. Zwar sei – so Bartels – dieser Weg nicht vorgesehen, man habe aber gute Erfahrungen damit gemacht. Zwar sei – so Bartels – dieser Weg nicht vorgesehen, man habe aber gute Erfahrungen damit gemacht, so dass der Berliner Mieterverein dabei auch unterstützen könne.
Katharina Buri
www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html
24.02.2023