Gegen den lahmenden Wohnungsbau will die Bundesregierung den „Bau-Turbo“ zünden und Stadtplanungsregeln außer Kraft setzen. 20 Verbände warnen dringend davor.
In Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll von den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) weitreichend abgewichen werden können, wenn in einem Bauvorhaben mehr als sechs Wohnungen entstehen oder durch Ausbauten und Umnutzungen neue Wohnungen geschaffen werden. Das besagt der erste Entwurf des Bundesbauministeriums für einen neuen Paragraphen 246e des BauGB, der befristet bis Ende 2026 gelten soll. Dadurch könnten ohne Beteiligungsverfahren und ohne Bauleitplanung große Teile der Stadt unversehens zu Bauland werden.
Umweltverbände kritisieren, dass das Gesetz die innerstädtische Bodenversiegelung und die Zersiedelung der Stadtränder massiv beschleunigen würde, obwohl es bereits genug ausgewiesenes Bauland gibt.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bemängelt, dass sich die Sonderregelung nicht ausschließlich auf bezahlbaren Wohnraum bezieht. So könnten auch Luxuswohnungen in Dachaufstockungen entstehen, ohne dass etwa die mieterschützenden Genehmigungsvorbehalte in Milieuschutzgebieten beachtet werden müssten. Für Investoren ist das eine Art städtebaulicher Freifahrtschein für ihre Renditevorhaben in den Gentrifizierungs-Quartieren“, mahnt der DMB.
Jens Sethmann
24.02.2024