Für die Energiewende sollen sich in Berlin künftig auch Windräder drehen. Eine Studie schlägt geeignete Standorte vor. Werden auch Vorhaben berücksichtigt, die schon in der Phase ihrer Umsetzung sind? Der Geschäftsführer eines Wohnungsunternehmens beklagt die mangelnde Unterstützung durch die Verwaltung in einem solchen Fall.
An 32 Berliner Standorten könnten sich künftig Windräder drehen. Nach einer Machbarkeitsstudie im Auftrag des Berliner Senats kämen dafür etwa Müggelheim bei Köpenick, die Wuhlheide oder auch das Kraftwerk Klingenberg in Lichtenberg infrage. Eine rasche Auswahl geeigneter Orte ist dringend geboten, denn um die Klimaschutzziele zu erreichen, verpflichtet das seit Februar 2023 geltende Wind-an-Land-Gesetz alle Bundesländer, auf zwei Prozent ihres Territoriums den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Stadtstaaten müssen zwar deutlich weniger Fläche ausweisen als Flächenländer, aber für Berlin wären es dennoch 446 Hektar – ein Areal, das eineinhalbmal so groß ist wie das Tempelhofer Feld. Die Studie, durchgeführt vom Umweltforschungsunternehmen Bosch & Partner und dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, berücksichtigte bei der Standortsuche unter anderem den Gebäudebestand und die Art von deren Nutzung, aber auch Abstandsvorgaben sowie Erholungs- und Naturschutzgebiete. Unter dem Strich hat sich ergeben: 95,1 Prozent des Berliner Stadtgebietes sind „für die Windenergienutzung kategorisch auszuschließen“.
Berlin, das bisher fast ausschließlich auf Solarenergie setzt, muss sich jetzt überlegen, wie die Anforderungen des Wind-an-Land-Gesetzes zu erfüllen sind – und sollte vielleicht auch Vorhaben unterstützen, die schon auf dem Weg sind. Beispiel: die geplanten vier Kleinkraftwindanlagen auf dem Lichtenberger Hochhaus Liese der Howoge, für die bereits die Fundamente auf dem Dach vorhanden sind. Seit drei Jahren könnten sich hier Windräder drehen und bis zu 120.000 Kilowattstunden Ökostrom im Jahr erzeugen. Aber das Baugenehmigungsverfahren dümpelte vor sich hin, bis die Verwaltung schließlich feststellte, dass die Anlage gar nicht in die Zuständigkeit des Bauressorts fällt, sondern unter die Maschinenrichtlinie. Dem Wohnungsbauunternehmen nimmt das buchstäblich den Wind aus den Segeln, erklärt Howoge-Geschäftsführer Ulrich Schiller. „Von Politik und Verwaltung erwarten wir schon die Unterstützung, die die Energiewende braucht.“
Rosemarie Mieder
24.02.2024