Berlin ist ein Hotspot für den Markt möblierter Wohnungen. Immer mehr Wohnungen werden komplett eingerichtet auf den Markt geworfen und dadurch immer teurer angeboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn oft wird dabei auch die Mietpreisbremse ausgehebelt.
Jede dritte auf Immoscout inserierte Mietwohnung in den fünf größten deutschen Städten wird möbliert angeboten. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die das Internetportal am Jahresanfang veröffentlichte. Berlin liegt demnach mit einem Anteil von 35 Prozent an möblierten Wohnungen auf Rang zwei hinter Frankfurt am Main. Was allerdings die Miethöhe angeht, nimmt die Hauptstadt mit 36,82 Euro pro Quadratmeter (4. Quartal 2019) den Spitzenplatz ein. „Besorgniserregend“ findet Immoscout-Geschäftsführerin Gesa Crockford die Entwicklung, die sich in den letzten fünf Jahren vollzogen hat. Seit 2019 hat das Angebot von möblierten Wohnungen beispielsweise in Berlin um 14 Prozent zugelegt. Doch dieses Wohnungssegment ist für einen Großteil der Menschen nicht erschwinglich, so Crockford.
„Es ist kein Wunder, dass Berlin bei den möblierten Wohnungen ein Hotspot geworden ist“, erklärt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. „Als besonders angespannter Wohnungsmarkt, der durch einen ungebrochen starken Zuzug und schwachen Neubau immer mehr in die Schieflage gerät, bietet er die idealen Voraussetzungen für dieses Geschäftsmodell.“ Dabei seien die Möbel oft billig und abgenutzt, so dass sie eigentlich nicht mehr nennenswert in den Mietpreis einfließen dürften. Bartels: „Die wahre Höhe der Nettokaltmiete lässt sich durch einen unklaren Anteil des Möblierungsanteils an der Gesamtmiete leider gut verschleiern, und die Anwendung der Mietpreisbremse wird erschwert.“ Vermieter müssten daher endlich im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet werden, den Kaufpreis und das Alter der Möbel schon bei Vertragsschluss offenzulegen.
Fatalerweise gehen solche möblierten Vermietungen oft einher mit einer weiteren Masche: Die Wohnungen werden oft nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietetet und es wird so getan, als ob die Mieterinnen und Mieter dort nur kurzzeitig wohnen wollen. Das trifft allerdings meist gar nicht zu, sondern in Wahrheit handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis. BMV-Geschäftsführer Bartels: „… ein skrupelloser, aber untauglichen Versuch, die Mietpreisbremse auszuhebeln.“
Rosemarie Mieder
24.02.2024