Auf der kleinsten Tüte Gummibärchen steht, welche Inhaltsstoffe den Käufer erwarten. Er kann dann entscheiden, ob er das Produkt kaufen will oder nicht. Doch bei einem so elementaren und täglich genutzten Posten wie Strom blieb der Verbraucher bislang im Ungewissen, wie die Energie produziert wird. Das wird sich ändern.
Strom stammt aus vielen Quellen: etwa aus Uran, Kohle, Gas oder Wasser und Wind. Demnächst müssen Verbraucher darüber informiert werden, wie dieser Energiemix zusammengesetzt ist, zum Beispiel „80 Prozent Kohle, 20 Prozent regenerativ“. Die Deklaration soll auf der Rechnung oder einem Beiblatt sowie aus Werbematerialien ersichtlich sein. Die genaue Gestalt des Labels steht noch nicht fest.
Stromnutzer können sich dann entscheiden, welche Form der Energiewirtschaft sie unterstützen. Sie können wählen, ob sie den kostbaren Saft aus wenig klimafreundlichen Ressourcen wie Kohle beziehen, aus mit ungeklärten Entsorgungsproblemen belasteten Quellen wie Uran – oder aus zukunftsweisenden erneuerbaren Energien. Sie müssen nur den Stromanbieter wechseln.
Die Kennzeichnungspflicht ist Bestandteil des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (Entwurf, § 42). Damit wird die europäische Binnenmarktrichtlinie Elektrizität (2003/54/ EG) in nationales Recht umgesetzt. Über einige Inhalte streiten zurzeit zwar noch Politik und Wirtschaft. Der Abschnitt zur Stromkennzeichnung gilt aber als sicher. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz zur Jahresmitte in Kraft tritt.
alo
MieterMagazin 4/05
Deklarationspflicht ab Jahresmitte: Woraus wird Ihr Strom hergestellt?
Foto: Rolf Schulten
26.04.2013