Nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dürfen verheiratete Berufstätige, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten, nicht mehr mit der Zweitwohnungssteuer belegt werden. Denn zum von Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz geschützten ehelichen Zusammenleben gehöre die Entscheidung der Eheleute, zusammen zu wohnen und die gemeinsame Wohnung auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, aufrecht zu erhalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer werde diese Entscheidung steuerlich belastet. Es sei nämlich für Verheiratete ausgeschlossen, die Wohnung am Beschäftigungsort zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer zu entgehen. Denn die maßgeblichen Meldegesetze bestimmen die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie zum Hauptwohnsitz. Die Zweitwohnungssteuer stelle daher eine nicht hinzunehmende finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens dar.
mac
BVerfG vom 11. Oktober 2005 – 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 –
MieterMagazin 4/06
01.01.2017