Das Niederschlagswasserentgelt, das der Vermieter als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegt, steigt kontinuierlich – zurzeit beträgt es 1,533 Euro je Quadratmeter und Jahr. Seit 2000 ist es um 72 Prozent gestiegen. Berlin nimmt bundesweit den Spitzenplatz ein. In Zehlendorf engagiert sich ein Arbeitskreis für alternative Lösungen.
Das Entgelt für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der bebauten und befestigten (versiegelten) Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Jeder Quadratmeter ist eine Berechnungseinheit. Dabei „wird berücksichtigt, dass Flächen, die keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung der Kosten angesetzt werden“, versprechen die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Da jedoch die Vermieter dieses Entgelt auf die Mieter umlegen, ist es ihnen oft egal, ob die Berechnungsgrundlage tatsächlich stimmt. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGB § 556 Abs. 3 Satz 1) dürfen jedoch nur Kosten umgelegt werden, die bei gewissenhafter Abwägung und bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung gerechtfertigt sind.
Hellmut Bartsch als Inhaber eines Ingenieurbüros ist wirtschaftliches Denken gewohnt. Um so unverständlicher ist ihm und den anderen vier Mitgliedern des Arbeitskreises „Betriebskosten in der Waldsiedlung Krumme Lanke“, dass die GAGFAH als Vermieter seiner Wohnung offensichtlich eine völlig überhöhte Forderung der BWB akzeptiert hat. Denn das Niederschlagswasser ihrer Siedlung fließt in den Vierling, einen Teich ganz in der Nähe. Dabei werden lediglich zehn Meter öffentlichen Kanals vom Sammelschacht zum Teich genutzt. Dafür stellen die BWB jährlich über 20.000 Euro in Rechnung! Hellmut Bartsch hat der GAGFAH vorgerechnet, dass ein eigenes Einlaufbauwerk oder – noch besser – die Versickerung auf eigenem Gelände wesentlich billiger wären. Die GAGFAH hat jetzt Gesprächsbereitschaft signalisiert. Hellmut Bartsch: „Wenn Mieter und Vermieter nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten, haben beide etwas davon. Die Betriebskosten sinken endlich auch mal.“ Das Problem: Die Baukosten sind nicht auf die Mieter umlagefähig – in der Regel versuchen sich Vermieter vor dieser Investition zu drücken.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 4/06
Kräftig zugelangt: Für zehn Meter Durchleitung bis zu diesem Teich verlangen die Wasserbetriebe 20.000 Euro im Jahr
Foto: Kerstin Zillmer
31.07.2013