Immer häufiger verlangen Vermieter, dass die Miete von Hartz-IV-Empfängern direkt vom Jobcenter überwiesen wird. Das widerspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern erschwert den Mietern auch die Wahrnehmung ihrer Rechte, zum Beispiel auf Mietminderung.
Zum Teil wird schon bei Mietvertragsabschluss von Hartz-IV-Empfängern eine sogenannte Abtretungserklärung verlangt, das heißt der Mieter soll schriftlich seine Zustimmung erteilen, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Wer dazu nicht bereit ist, bekommt die Wohnung eben nicht. „Hartz-IV-Empfänger gelten als unsichere Kandidaten, die Vermieter wollen dadurch das Risiko minimieren“, erklärt Werner Oehlert von der Mieterberatungsgesellschaft ASUM. Er hält diese Praxis für zweischneidig. Auf der einen Seite werden Hartz-IV-Empfänger dadurch stigmatisiert. „Auf der anderen Seite wäre die Bereitschaft der Vermieter, an sie zu vermieten, größer, wenn die Miete direkt an sie gezahlt würde, so Oehlerts Erfahrung.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bestreiten, bereits bei Vertragsabschluss eine entsprechende Erklärung zu verlangen: „Wir machen das ausschließlich bei auffällig gewordenen Mietern, die ihre Miete immer wieder unregelmäßig zahlen“, erklärt Steffi Pianka, Sprecherin der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Berichte von Betroffenen, wonach die WBM auch bei Streitigkeiten wegen Mietminderung versucht, mit dem Jobcenter eine Direktüberweisung auszuhandeln, weist man entschieden zurück. Auch die Howoge gibt an, nur bei Mietschuldnern eine Direktzahlung anzustreben.
Nach den Berliner „Ausführungsvorschriften Wohnen“ darf das Jobcenter nur dann eine Direktüberweisung der Miete vornehmen, wenn „Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung der Leistung“ bestehen. Dafür müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, insbesondere aktuelle oder auch in der Vergangenheit aufgetretene Schulden, wobei es sich hierbei nicht unbedingt um Mietschulden handeln muss. Auch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gilt als Anlass. Die Direktüberweisung kann dann sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen.
Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Soziales kommt es durchaus vor, dass Vermieter von sich aus mit dem Wunsch der Direktzahlung an die Jobcenter herantreten. In der Regel werde diesem Wunsch entsprochen. Wie häufig solche Fälle sind, könne man jedoch nicht sagen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 4/07
Direkte Mietzahlung durch das Jobcenter:
Die Fallzahlen sind unbekannt
Foto: Kerstin Zillmer
08.04.2016