Die in der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung ab dem 1. Januar 2005 festgelegten Grenzwerte für Feinstaub gelten bisher nicht für Feuerungsanlagen mit einer Leistung von unter 15 Kilowattstunden, also für das Gros der häuslichen Öfen und Kamine, obwohl deren Feinstaubemissionen etwa so hoch sind wie die aller Kraftfahrzeuge zusammen.
Holzheizungen tragen 15 bis 20 Prozent zur Feinstaubbelastung bei. Der Berliner Senat plant deshalb, parallel zur Einführung der Umweltzone für den Autoverkehr im inneren S-Bahn-Ring in einer neuen Landesverordnung auch die Feinstaubgrenzwerte der häuslichen Stückholz- beziehungsweise Pelletheizungen auf 10 Milligramm pro Kubikmeter Abluft zu begrenzen. Außerhalb des S-Bahn-Ringes sollen 35 Milligramm pro Kubikmeter Abluft erlaubt sein. Die Werte gelten für neue Heizungsanlagen, bereits installierte genießen Bestandsschutz. Die neuen Grenzwerte sollen nicht die Ausbreitung von Pellet-Heizungen behindern, wie Claudia Hämmerling, verkehrspolitische Sprecherin und Feinstaub-Expertin der Berliner Grünen, betont. Denn diese sind gerade mal für ein bis zwei Prozent des Feinstaubausstoßes der Holzfeuerungen insgesamt verantwortlich. Vielmehr sollen die Hersteller angeregt werden, etwas gegen die Feinstaubemissionen der Anlagen zu tun. Feinstaubexperte Volker Lenz vom Institut für Energetik und Umwelt in Leipzig plädiert sogar für einen weitgehenden Ersatz herkömmlicher Holzfeuerungen durch Pelletanlagen. Wenn alle bestehenden Holzheizungen durch moderne Pelletheizungen ersetzt würden, reduziere sich der Ausstoß von Feinstaub um mehr als 50 Prozent.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 4/07
Für Holzfeuerungen sollen künftig Grenzwerte beim Feinstaubausstoß gelten
Foto: www.kaminwunder.de/Eurolax
17.07.2013