Der kürzlich von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim EU-Gipfel gefeierte Erfolg für den Klimaschutz könnte sich schon bald als ein Pyrrhussieg herausstellen. Der Energie-Aktionsplan der EU sieht einen vollständig neuen Regelungsrahmen für erneuerbare Energien vor, der für langwierige Diskussionen sorgen wird. Er beeinträchtigt in Deutschland bereits das sogenannte Wärmegesetz (EEW), mit dem Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Anteil der erneuerbaren Energien für die Herstellung von Raumwärme erhöhen möchte.
Bis 2020 soll in den EU-Staaten jede fünfte Kilowattstunde verbrauchter Energie aus den Erneuerbaren stammen. Allerdings: Der neue Regelungsrahmen „bringt uns im schlimmsten Fall fünf Jahre neue Debatten ohne konkrete Schritte“, so Milan Nitschke, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). Ähnlich der Förderung von erneuerbaren Energien bei der Stromproduktion soll nun auch der Anteil nicht fossiler Energieträger bei der Herstellung von Raumwärme gesteigert werden. Die Zeit drängt. Während sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den letzen zehn Jahren verdreifacht hat, stieg die Wärmenutzung in diesem Zeitraum lediglich um 40 Prozent.
In Anbetracht der Abhängigkeit Deutschlands von Öl und Gas plädiert Bundesumweltminister Gabriel für ein Wärmegesetz zur Stärkung der erneuerbaren Energien. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD war ein derartiges Gesetz bereits vereinbart worden, doch war das Unterfangen Mitte letzten Jahres zunächst wieder in den Schubladen verschwunden, nachdem ein „Konsultationspapier“ des Bundesumweltministers bei der CDU auf wenig Gegenliebe gestoßen war. CDU-Vizefraktionschefin Katharina Reiche: „Ein Wärmegesetz würde alle Verbraucher belasten.“ Hat die CDU ihr Herz für die Verbraucher entdeckt? Bislang hat sich der für Energiepreise verantwortliche Wirtschaftsminister Glos (CSU) nicht als Verbraucherschützer hervorgetan. Die ablehnende Haltung der CDU ist wohl eher auf die Verbindung zur traditionellen Energiewirtschaft zurückzuführen. Zudem wird seitens der CDU auf Zeit gesetzt. Zunächst seien die Auswirkungen des KfW-Gebäudesanierungsprogramms und des Marktanreizprogramms abzuwarten. Diese Hinhaltetaktik wird aber bei der SPD nicht gestützt.
Keine Belastung für den Verbraucher
SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber schlägt einen 300-Millionen-Euro-Fonds vor, mit dem sich das Vorhaben selbst finanzieren solle. Nur im Notfall müsse eine Umlage auf die Verbraucher erfolgen. „Wenn das Gesetz klug ausgestaltet ist, kommt man mit dem Geld aus, das ohnehin schon im Bundeshaushalt für Wärme aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist“, erklärt BEE-Geschäftsführer Nitzschke. Mehrbelastungen müsse es nicht geben. Das nämlich war nach den ersten Vorschlägen von Gabriel nicht gewährleistet. Im sogenannten Bonusmodell wären letztendlich die Verbraucher für die Mehrkosten aufgekommen. Andere Modelle, die im Konsultationspapier den Meinungsbildungsprozess vorantreiben sollten, kommen zwar ohne Verbraucherumlage aus, belasten aber stattdessen die Gebäudeeigentümer.
Das technische Potenzial erneuerbarer Energien im Wärmebereich ist groß. Schon heute könnte der wesentliche Teil der Nachfrage für Raumwärme und Warmwasser zum Beispiel durch Geothermie gedeckt werden. Solare Wärme könnte fast 30 Prozent abdecken, Biomasse rund 20 Prozent. Es geht nun darum, einen ordnungsrechtlichen Ansatz zu finden, der den Einsatz forciert, ohne die Belastungen für den Verbraucher zu erhöhen.
Reiner Wild
MieterMagazin 4/07
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat rasant zugenommen, aber die Wärmeerzeugung führt noch ein Schattendasein
Foto: Rolf Schulten
Ökologischen Umfang bestimmt die Politik
„In welchem Umfang ökologische Energiegewinnung zukünftig das Mietverhältnis gestaltet (Duldungspflicht, Mieterhöhung), ist eine politische Entscheidung, die vom Gesetzgeber getroffen werden muss. Die Interessen der beteiligten Parteien sind angemessen zu berücksichtigen, indem auch für Mieter der Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit nutzbar gemacht wird“, so Norbert Eisenschmid, Justitiar des Deutschen Mieterbundes (DMB).
17.07.2013