Aus Angst, im Bundesrat zu scheitern, ergreift der Berliner Senat in der Länderkammer keine Initiative zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Einen dahingehenden Antrag der Grünen lehnte Rot-Rot ab – obwohl SPD und Linke ihn inhaltlich richtig finden.
Mietpreise können bei Neuvermietungen völlig frei festgelegt werden. Bei der in Berlin herrschenden hohen Fluktuation schrauben die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen das allgemeine Mietniveau enorm nach oben. Nicht selten werden Mieten verlangt, die 30 und mehr Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel liegen. Der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, nach dem bei Neuvermietungen ein Preis von höchstens 20 Prozent über dem Mietspiegel verlangt werden darf, findet in Berlin keine Anwendung mehr. Die Rechtsprechung geht angesichts hoher Leerstände in der Stadt davon aus, dass Vermieter die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht mit hohen Mietforderungen ausnutzen können. Die innerhalb der Stadt stark differenzierte Marktlage bleibt dabei außer Acht.
Bündnis 90/Die Grünen beantragten deshalb im Abgeordnetenhaus, der Senat solle im Bundesrat eine Initiative anschieben, um das bundesweite Mietrecht zu ändern: Bei Neuvermietungen dürfe die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 15 Prozent überschritten werden.
Der Antrag der Grünen wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die SPD hatte sich zwar erst kürzlich dafür ausgesprochen, „die bundesweit geltenden Regelungen für Mieterhöhungen mieterfreundlich zu modifizieren“, mochte beim Grünen-Vorstoß jedoch nicht mitziehen. „Das ist gut gemeint, aber wir kriegen das im Bundesrat nicht durch“, erklärte der SPD-Wohnungspolitiker Michael Arndt. Aus gleichem Grund hält auch Uwe Doering (Linke) den „guten“ Vorschlag nicht für machbar.
Der Berliner Mieterverein fordert schon seit Längerem eine Begrenzung der Neuvertragsmieten.
Jens Sethmann
MieterMagazin 4/09
Bei Neuvermietungen wird in Berlin kräftig zugelangt
Foto: Christian Muhrbeck
28.05.2018