Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen des Berliner Gasversorgers Gasag AG für unwirksam erklärt und damit die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008 zurückgewiesen. Verbraucherschützer und Politiker verlangen Erstattungen für Gasag-Kunden.
Die Gasag hatte sich in Sonderverträgen von Oktober 2005 bis Ende 2006 das Recht vorbehalten, bei steigenden Gaspreisen die Tarife zu erhöhen, wollte sie bei fallenden Preisen jedoch nicht automatisch senken. Betroffen von dieser Preisanpassungsklausel sind insgesamt rund 300.000 Kunden. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin hatten zahlreiche Gasag-Kunden gegen dieses Vorgehen Klage eingereicht.
„Das Urteil des BGH sollte für die Gasag Anlass sein, ihre sture Haltung aufzugeben und außergerichtlich ihren Kunden das zu viel gezahlte Geld zu erstatten“, fordert nun Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. Auch Daniel Buchholz, umweltpolitischer Sprecher der Berliner SPD-Fraktion, appelliert an die Gasag: „Rund 50.000 Sondervertragskunden haben die höheren Preise nur unter Vorbehalt gezahlt – zu viel gezahlte Beträge sollten ihnen umgehend erstattet werden.“ Alle übrigen Sondervertragskunden müssten auf dem Kulanzweg eine anteilige Erstattung erhalten. Die Gasag selbst lehnt weiterhin jedwede Rückzahlung ab.
Kristina Simons
MieterMagazin 4/10
Der Gasag-Bär lacht und verweigert Sondervertragskunden weiterhin die Rückerstattung
Foto: Gasag
Die Berliner Verbraucherzentrale
bietet im Internet ein Informations-
paket für Gasag-Kunden an:
www.vz-berlin.de (Service)
Beschluss des BGH:
BGH vom 26. Januar 2010 – VIII ZR 312/08,
im Internet zu finden unter
www.bundesgerichtshof.de
02.06.2013