Der Berliner Mieterverein fordert schon seit langem Veränderungen im Mietrecht, nun macht sich auch die rot-rote Koalition in Berlin dafür stark: Das Mietrecht soll sozial gerechter werden. Fehlt nur noch eine Mehrheit im Bundesrat.
Ein Antrag, den die Fraktionen von SPD und Linke am 25. Februar ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht haben, schlägt drei mietrechtliche Bundesratsinitiativen vor: Erstens soll sich das Mietrecht stärker an räumlichen statt an gebietskörperschaftlichen Kriterien orientieren und damit auf eine angespannte Wohnungsmarktlage auch auf Bezirksebene reagieren können. In dem Zusammenhang müsse auch der Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes wirksamer gestaltet werden: Er stuft einen überhöhten Mietpreis als Ordnungswidrigkeit ein, orientiert sich aber an Miethöhe und Wohnungsmarktlage der gesamten Stadt. Zweitens soll die Modernisierungsumlage von elf Prozent zeitlich begrenzt werden und im Falle eines Mieterwechsels dem neuen Mieter ein Auskunftsanspruch hierzu eingeräumt werden. Schließlich und drittens fordern SPD- und Linksfraktion, die Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 15 Prozent zu senken und den Zeitraum für Mieterhöhungen – außer bei Modernisierungserhöhungen – von derzeit drei auf vier Jahre zu verlängern.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die Vorschläge als eine Verbesserung des Mieterschutzes, der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht hingegen die wirtschaftliche Stabilität der Berliner Wohnungsunternehmen in Gefahr und lehnt den Vorstoß strikt ab.
„Der Antrag ist eine Reaktion auf die Mietpreisentwicklung in Teilen der Innenstadt, insbesondere bei den Neuvertragsmieten“, sagt Uwe Doering, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Berliner Linksfraktion. Die Diskussion um die Kosten bei energetischen Sanierungen und um das geplante Berliner Klimaschutzgesetz habe zusätzlichen Schub für das Thema gegeben, ergänzt Ülker Radziwill, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin. Beide sind optimistisch, eine Bundesratsmehrheit für ihre Initiative zu bekommen. „Eine Bundesratsinitiative macht natürlich nur Sinn, wenn wir uns Partner und Unterstützer suchen und uns mit ihnen vernetzen“, sagt Doering.
Diskutiert werden müsse, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild, in welchem Umfang Modernisierungen und Energieeinsparmaßnahmen das Wohnen verteuern dürfen. Der BMV regt an, die Höhe der möglichen Mietsteigerung an den Umfang der Heizkostenersparnis zu koppeln.
Kristina Simons
MieterMagazin 4/10
Die Berliner Regierungskoalition
will sich dafür einsetzen,
die Modernisierungsumlage
zeitlich zu begrenzen
Foto: Sabine Münch
27.11.2016