Taubenzecken sind beeindruckende Tiere: Sie können elf Jahre alt werden und bis zu sieben Jahre ohne Nahrung auskommen. Nahrung bedeutet für sie: Blut. Nicht nur das von Tauben, auch menschliches Blut ist für sie eine willkommene Mahlzeit. Mieter entdecken sie häufig zu spät.
„Taubenzecken sind ein typisches Großstadtproblem“, sagt der Berliner Schädlingsbekämpfer David Gajek. „Wo viele Tauben sind, sind natürlich auch viele Taubenzecken.“ Vor allem Altbauten, bei denen auf ungenutzten Dachböden oder in leer stehenden Wohnungen Tauben nisten, können von ihnen befallen sein. Die blutsaugenden Parasiten bleiben auch dann, wenn die Tauben selbst erfolgreich verscheucht worden sind.
Beim Dachausbau oder der Haussanierung werde häufig auf die erforderliche Schädlingsbekämpfung verzichtet, so die Erfahrung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Wegen der versteckten Schlupfwinkel der Tiere ist eine spätere Bekämpfung äußerst aufwändig und kostspielig. Denn die eiförmigen, bräunlichen und fünf bis acht Millimeter langen Taubenzecken verbergen sich in Ritzen und Fugen im Dachstuhl und im Mauerwerk, unter Fußböden, an Decken und in Spalten von Holzverkleidungen, an Öffnungen für Wasser- und Elektroinstallationen oder auch unter Fensterbrettern.
„Nachts kamen die Taubenzecken in unsere Wohnung“, erinnert sich Ortha Dittmann. Ein Jahr lang wurden sie und ihr Freund von den Parasiten geplagt. „Als unser Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung und einem Brief des Gesundheitsamtes nichts dagegen unternahm, sind wir schweren Herzens aus unserer Wohnung ausgezogen.“
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stuft die zu den Spinnentieren gehörenden Taubenzecken nicht als Gesundheitsschädling ein. „Eine Bekämpfung durch die Behörde ist deshalb gesetzlich nicht vorgeschrieben“, erklärt Detlef Kadler vom LAGeSo. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge empfehlen die Gesundheitsbehörden jedoch dringend eine Bekämpfung der Parasiten auf dem mietrechtlichen Weg. Maximal eine Stunde saugen die Tiere an ihrem Wirt, bevor sie sich wieder in ihre Schlupfwinkel zurückziehen. Ihr Stich selbst tut normalerweise nicht weh. Ein paar Stunden später kann die Haut aber anfangen zu jucken und anzuschwellen, und bei einigen Menschen treten allergische Reaktionen mit Fieber und Übelkeit bis hin zu Schockreaktionen auf.
„Im Gegensatz zu anderen Schädlingen ist man den Taubenzecken ziemlich hilflos ausgeliefert, da sie nur nachts aktiv und aufgrund ihrer geringen Größe kaum wahrzunehmen sind“, so Kadler. Deshalb bemerken Mieter bei Wohnungsbesichtigung und Einzug normalerweise auch nichts von dem Befall. Augenscheinlich wird das Problem erst später und dann hilft nur noch ein professioneller und erfahrener Schädlingsbekämpfer.
Viel Aufwand bei der Sanierung
„Erstmal bohren wir alle Hohlräume an, sprühen dann in die Löcher ein Insektizid mit Langzeitwirkung und verschließen die Löcher wieder“, erklärt Gajek das Vorgehen gegen einen Taubenzeckenbefall. Auf jeden Quadratmeter kommen etwa fünf Bohrungen à zehn Millimeter Durchmesser. Trotz der Bekämpfung kommen die Taubenzecken jedoch manchmal wieder. Gajek: „Dann muss schon mal ein ganzer Boden aufgerissen werden.“
Um den Aufwand relativ gering zu halten, sollte die Schädlingsbekämpfung unbedingt vor dem Ausbau eines Dachgeschosses in Angriff genommen werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter und Bauherren können sich bei allen Fragen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Kristina Simons
MieterMagazin 4/10
Wo in ungenutzten Dachböden
Tauben nisten …
Foto: Sabine Münch
… ist auch die Taubenzecke
häufig anzutreffen
Foto: PaulT/Wikipedia
Zum Thema
Gericht ordnet Bekämpfung an
Manchmal werden Vermieter bei einem Taubenzeckenbefall doch in die Pflicht genommen – auf zivilrechtlichem Weg: Ein Berliner Mietshaus war bereits seit 1990 von den Plagegeistern heimgesucht worden – ein Umstand, der dem Vermieter bekannt war. Er begründete sein Nichteingreifen damit, dass eine Bekämpfung nicht möglich oder ihm wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg erkannte dies – nach Einschaltung eines Sachverständigen – allerdings nicht an. Die Mietsache sei durch den Parasitenbefall in einem nicht vertragsgemäßen Zustand. In seinem Urteil aus dem Jahr 1994 verpflichtete das Amtsgericht den Vermieter, das gesamte Haus von dem Schädling zu befreien (AG Tempelhof-Kreuzberg vom 13. Dezember 1994 – 12 C 239/93).
ks
27.11.2016