Der Vermieter muss keine dauerhafte Beleuchtung des Treppenhauses gewährleisten. Er ist allerdings verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus so beleuchtet ist, dass man, nachdem man den Schalter betätigt hat, auch als älterer Mensch in normaler Geschwindigkeit von der Wohnungstür bis zur Haustür gelangen kann oder umgekehrt.
Ist die Beleuchtung defekt, so sollte der Mieter dies – schon im eigenen Interesse – dem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich anzeigen. Allerdings besteht für den Mieter bei der Treppenhausnutzung eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn er vom Beleuchtungsausfall weiß.
mr
MieterMagazin 4/11
26.03.2013