Der rot-rote Senat arbeitet zurzeit an einer neuen Stellplatzobergrenzenverordnung. Vor zwei Jahren war eine solche am Rat der Bürgermeister gescheitert. Auch am neuen Entwurf gibt es viel Kritik.
Nach der neuen Stellplatzobergrenzenverordnung soll neuen Supermärkten künftig nur noch ein Stellplatz pro 75 Quadratmeter Verkaufsfläche zugesprochen werden. Neue Hotels dürfen für acht Betten einen Parkplatz beanspruchen, Krankenhäuser einen auf sechs Krankenbetten. Restaurants sollen nur noch einem von 16 Gästen einen Parkplatz bieten. Der Senat will damit den Autoverkehr in der Innenstadt weiter einschränken und vor allem die Supermärkte zwingen, sich in Wohngegenden anzusiedeln, wo sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen sind. Die FDP läuft Sturm gegen die Pläne und wirft dem Senat eine „einseitige, ideologische Verkehrsverdrängungs- und Vermeidungsstrategie“ vor.
Tatsächlich besteht ein erheblicher Nachbesserungsbedarf. Nicht berücksichtigt in der Verordnung sind zum Beispiel Behindertenparkplätze. Ein Rückbau bestehender Parkplätze ist nicht vorgesehen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz ist der Meinung: „Wer parken will, soll zahlen.“ Der Berliner Mieterverein begrüßt in einer ersten Stellungnahme die Verordnung, empfiehlt jedoch auch Verpflichtungen für Ersatzmaßnahmen, wie mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. In Lichtenberg existiert bereits ein Konzept, das den großflächigen Einzelhandel in die Zentren lenken soll. Verkehrspolitik ist auch Stadtentwicklungspolitik, aber eine Stellplatzobergrenzenverordnung ohne ein schlüssiges Gesamtverkehrskonzept ist zum Scheitern verurteilt.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 4/11
Der Senat will mit seiner Stellplatzpolitik die Supermärkte zur Rückkehr in die Wohnquartiere bewegen
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013