Das kürzlich verabschiedete neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gilt ab 1. Juni 2012. Ein Kernpunkt: Spätestens im Jahr 2015 soll jedem Haushalt eine sogenannte Wertstofftonne zugänglich sein.
Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Abfälle recycelt werden. Diesem Ziel dient auch das neue Gesetz. Hauptdiskussionspunkt war bis zuletzt die Gestaltung des Wettbewerbs zwischen privaten und kommunalen Entsorgern. Private Entsorger kommen künftig nur dann zum Zug, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ sind als die öffentlich-rechtlichen Anbieter. Der Kompromiss soll einen fairen Ausgleich zwischen privatem Wettbewerb und öffentlicher Daseinsvorsorge schaffen und verhindern, dass sich private Recyclingunternehmen die Rosinen aus dem immer lukrativer werdenden Geschäft mit den Abfällen picken. Mit dem neuen Gesetz wird zudem die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Wertstofftonne wird spätestens 2015 die gelbe Tonne ersetzen. Neben den Verpackungen mit Grünem Punkt werden in diesen Tonnen dann auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie Plastikspielzeuge und Haushaltsgegenstände aus Metall und Ähnliches gesammelt.
Die privaten Entsorger protestieren bei der Europäischen Kommission gegen das neue Gesetz. Auch Andreas Mundt vom Bundeskartellamt warnt vor einem „Monopolrecht der Kommunen“. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten soll das Gesetz evaluiert werden. Für den Mieter ist die Müllentsorgung in kommunaler Hand und damit auch die neue Wertstofftonne gebührenpflichtig – auch wenn der kommunale Entsorger mit den Wertstoffen Geld verdient.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 4/12
Die gelbe Tonne wird bis 2015 bundesweit durch eine sogenannte Wertstofftonne ersetzt
Foto: Christian Muhrbeck
19.03.2013