Die auf dieser Seite abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 4/2012, Seite 23, Kristina Simons:
„Strom-Tarifrechner im Internet – Preisvergleich mit Tücken“
Böse Überraschungen
Nach Einsicht in die vertraglichen Unterlagen mehrerer durch die Kooperation von Verivox und Flexstrom Geschädigter (Selbsthilfegruppe) rate ich persönlich ausdrücklich von Online-Vertragsschlüssen über Verivox und ähnliche Portale ab. Sich die Unterlagen vom Stromanbieter schicken zu lassen, um dann abzuwägen, erspart böse Überraschungen. Ich persönlich rate auch ausdrücklich von Vertragsschlüssen mit Flexstrom ab. Verivox führt entscheidende Teile des elektronischen Vertragsschlusses für Flexstrom durch, stellt sich aber zugleich per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) außerhalb jeder vertragsrechtlichen Verantwortung.
In Artikel 246 EGBG hat der Gesetzgeber die Aufklärungspflicht bezüglich des Zustandekommens von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr genauer bestimmt. Meines Erachtens klafft hier bei Verivox/Flexstrom eine internetrechtlich breite Beweislücke. Die einzigen edv-technisch und juristisch seriösen Indizien bezüglich eines Online-Vertragsschlusses sind sogenannte Logfiles des Firmenservers. Vor Gericht legt Flexstrom als Beweis für vorgeblich über Verivox erfolgte Vertragsschlüsse aber nur Screenshots von Tabellen mit Kundendaten vor. Screenshots sind leicht zu fälschen. In einem Fall wiesen die Kopien eines Kunden vom Menü des Online-Vertragsschlusses andere Teildaten auf, als die Screenshots von Flexstrom.
Verivox-Angestellte leisten den Flexstrom-Anwälten vor Gericht mit Behauptungen über Online-Vertragsschlüsse Schützenhilfe. Ich persönlich habe eine solche Verivox-Stellungnahme selbst gesehen.
Trotz solcher Praktiken will die Internetplattform Verivox also nichts mit den Internet-Vertragsschlüssen zu tun haben, die über sie erfolgen.
L. Zwieber per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, Seite 9, Jens Sethmann:
„Wilhelmstraße 56-59 – Bewohner können den Abriss verhindern“
Ein Fall mit Potenzial
Nach Erscheinen des MieterMagazins wurde bekannt, dass es in der Flächenplan-Änderungsvereinbarung zum Grundstück Wilhelmstraße 56-59 heißt: „Berlin verpflichtet sich, die beantragte entwicklungsrechtliche Genehmigung für dieses Bauvorhaben einschließlich der Genehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes zu erteilen.“ Der Fall entwickelt sich – entwickelt er sich zum Spreedreieck Nummer zwo?
F. Widmann per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, Seite 7, Wibke Werner:
„Zwangsräumung von Roma-Familien – Wo war der Rechtsstaat?“
Der Rechtsstaat kam in Zivil
Zum Thema Ihres Beitrags gab es eine kleine Anfrage. Die Antwort des Bezirksamts Mitte ist zwar (bewusst?) verschleiernd („gefundener Ersatzwohnraum“), aber sie geht von anderen Voraussetzungen für die Kündigung aus. Der Rechtsstaat war in Form von zwei Zivilpolizisten zur Beobachtung da (siehe Antwort auf die Anfrage). Auch hier zeigen sich die langfristigen Folgen der Agenda 2010: Die Beseitigung des Bundessozialhilfegesetzes und dessen Vorgaben sind ein Teil einer neuen sozialen Härte. Früher gab es noch die Pflicht, Hilfsbedürftige aufzusuchen.
F. Widmann per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 3/2013, Seie 26, Jens Sethmann:
„Parteienpositionen zum Mietrecht – Kampf um Wählerstimmen“
Leere Kassen, leere Worte
Die vollmundigen Ankündigungen von Steinbrück in Sachen Mietrecht, wie auch die vielen, vielen anderen Versprechen der letzten Wochen, sind reine Wahlpropaganda. Nichts wird realisiert werden – zumal bei unseren leeren Kassen auch gar nichts finanzierbar ist. Wie immer vor Wahlen: leere Worte, Brei ums Maul und Hypnotisierung der Wähler. Wie immer wird es bei einer eventuellen Regierungsübernahme heißen: Nach Übernahme der Regierungsgeschäfte mussten wir feststellen, dass die Haushaltskasse leer ist. Natürlich eine Lüge, denn schließlich sitzt die Opposition ja heute auch schon im Haushaltsausschuss und weiß, dass die Kassen leer sind. Trotzdem wird gelogen, was die Balken herhalten. Mein Vorschlag ist: Wahlboykott! Keine einzige Wählerstimme wird etwas an diesem System ändern.
H. May per E-Mail
Dem Vorschlag eines Wahlboykotts schließt sich das MieterMagazin aus gutem Grund nicht an: Im demokratischen Staat sind Veränderungen an politischen Mehrheiten und damit an politischen Verhältnissen nur durch ein entsprechendes Votum der Bevölkerung möglich. Boykott ist kein Votum. Er ändert nichts.
Die Redaktion
MieterMagazin 4/13
18.08.2013