Am 1. Mai tritt das Zweckentfremdungsverbot für ganz Berlin in Kraft. Nach dem entsprechenden Gesetz hat der Senat im März auch die dazugehörige Verordnung erlassen. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass Wohnraum nun Wohnraum bleibt.
Zu lange hat der Senat zugesehen, wie immer mehr Wohnungen als Gewerberäume zweckentfremdet wurden. Besonders der Boom der Ferienwohnungen hat dem Berliner Wohnungsmarkt mindestens 12.000 Wohnungen entzogen. Ab dem 1. Mai werden solche Umnutzungen nicht mehr genehmigt. Ferienwohnungsanbieter müssen ihre Touristenapartments beim Bezirksamt melden. Ihnen wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, danach muss die Wohnung wieder regulär vermietet werden. Bei gewerblichen Büromietern, freiberuflichen Kanzleien und Praxen in Wohnungen bleiben die Gewerbemietverträge bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Die zweckfremde Nutzung kann allerdings auch darüber hinaus genehmigt werden, wenn etwa die wirtschaftliche Existenz des Betriebs oder des Ferienwohnungsvermieters gefährdet ist oder wenn der Verlust an Wohnraum durch die „Schaffung von angemessenem Ersatzwohnraum“ ausgeglichen wird.
Auch ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand und der Abriss von Wohnungen wird genehmigungspflichtig. Wer ohne Erlaubnis Wohnraum zweckentfremdet, leerstehen lässt oder beseitigt, muss bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen.
Die Bezirke erhalten zur Überwachung 17 zusätzliche Bearbeiterstellen: Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf je zwei, die übrigen Bezirke jeweils eine Stelle. Die Bezirke hatten deutlich mehr Mitarbeiter gefordert. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 waren in den Innenstadtbezirken über 100 Beamte mit der Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots beschäftigt. Die 17 neuen Leute werden viel zu tun haben, um die Antragsflut zu bewältigen. Das Gesetz hat nämlich einen großen Haken: Wenn die Bauämter es nicht schaffen, einen Antrag auf Zweckentfremdung innerhalb von 14 Wochen zu bearbeiten, gilt die Nutzung automatisch als genehmigt, und zwar unbefristet.
„Wir erwarten, dass für die Zukunft eine weitere Reduzierung des Angebots an Wohnraum durch zweckfremde Nutzungen ausgeschlossen wird“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Um die Wirkung zu unterstützen, stellt der BMV ab Mai einen Musterbrief bereit, mit dem man die zuständige Stelle auf zweckfremde Nutzungen hinweisen kann.
Jens Sethmann
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
MieterMagazin 4/14
Ab Mai drohen Bußgelder, wenn Wohnungen ohne Erlaubnis als Feriendomizil vermietet werden
Foto: Christian Muhrbeck
07.05.2016