Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Damit gelten auch neue Regeln für den Energieausweis. Die Energieeffizienz der Gebäude wird in den Klassen von A+ bis H angegeben. Dieser Kennwert muss schon in den Vermietungsanzeigen genannt werden. Zudem erhalten Mietinteressenten eine Kopie des Energieausweises.
Von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Glühbirnen kennt man solche Energieeffizienzklassen: Die unterste Stufe G kennzeichnet Stromfresser, von denen man besser die Finger lässt. Die energiesparendste Klasse A wurde durch den technischen Fortschritt mittlerweile um noch günstigere Klassen von A+ bis A+++ ergänzt.
Dieses System gilt nun auch für Wohnhäuser. In neu ausgestellten Energieausweisen wird jetzt ebenfalls eine Effizienzklasse angegeben. Jedes Gebäude bekommt nach seinem Energieverbrauch eine Klasse zwischen A+ und H zugeteilt. Der bisher in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegebene Energiekennwert ist zwar genauer, für die meisten Menschen aber eine ziemlich abstrakte Zahl, mit der sie die Heizkosten, die auf sie zukommen, kaum abschätzen können. Die auf dem Energieausweis abgebildete Farbskala von rot (schlecht) bis grün (gut) erleichtert zwar das Verständnis, doch dafür muss man erst einmal den Ausweis in der Hand halten, denn ein Abdruck der Skala in Vermietungsanzeigen ist kaum praktikabel und unterbleibt deshalb.
Energiebedarf muss angezeigt werden
Künftig muss in jeder Immobilienanzeige die Energieeffizienz der Wohnung mit der Klassenbezeichnung von A+ bis H angegeben werden. So kann man schon anhand des Vermietungsinserats in der Zeitung oder im Internet den Heizbedarf der Wohnung abschätzen. Bereits vorhandene Energieausweise müssen aber nicht erneuert werden. Bei ihnen reicht weiterhin die Angabe des Energiekennwertes. Spätestens bei der Besichtigung der Wohnung muss der Vermieter künftig eine Kopie des Energieausweises aushändigen.
Seit 2007 ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht. In der Praxis hatte das bislang aber keine große Bedeutung: Wohnungsanbieter drücken sich oft davor, Wohnungssuchenden den Energieausweis vorzulegen, und Mietinteressenten fragen selten danach – entweder aus Unwissenheit oder weil sie befürchten, durch solche Fragen Nachteile bei der Wohnungsvergabe in Kauf nehmen zu müssen. Das soll mit der Neuregelung anders werden.
Die EnEV wird zum vierten Mal neu gefasst. Ziel der Bundesregierung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden so zu reduzieren, dass der Gebäudebestand im Jahr 2050 nahezu klimaneutral ist. Für Neubauten gelten ab 2016 strengere energetische Anforderungen: Der zulässige Primärenergiebedarf muss um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt werden. Der Dämmstandard der Gebäudehülle wird um durchschnittlich 20 Prozent angehoben. Ab 2021 soll das „Niedrigstenergiegebäude“ europaweiter Neubaustandard sein – wobei der Begriff noch nicht genau definiert ist. In bestehenden Häusern müssen Eigentümer alle vor 1985 eingebauten Konstanttemperaturheizkessel austauschen. Ansonsten bleibt der Gebäudebestand von Neuregelungen ausgenommen. Auch das noch in der EnEV 2009 ausgesprochene Verbot von Nachtspeicherheizungen ab 2020 wurde wieder gestrichen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 4/14
Welche Heizkosten auf einen Mieter zukommen, kann er künftig an der Energieeffizienzklasse des Hauses ablesen
Foto: AFC Air Flow Consulting
Rat und Tat
Was bedeuten die neuen Energieeffizienzklassen?
A+ unter 30 kWh/m²a
A 30 bis unter 50 kWh/m²a
B 50 bis unter 75 kWh/m²a
C 75 bis unter 100 kWh/m²a
D 100 bis unter 130 kWh/m²a
E 130 bis unter 160 kWh/m²a
F 160 bis unter 200 kWh/m²a
G 200 bis unter 250 kWh/m²a
H über 250 kWh/m²a
Um die Kosten abzuschätzen, kann man 10 kWh mit einem Liter Heizöl oder einem Kubikmeter Gas gleichsetzen. Eine gasbeheizte 100-Quadratmeter-Wohnung mit einem Energiebedarf von 150 kWh/m²a verbraucht also rund 1500 Kubikmeter Gas im Jahr. Der Energieausweis zeigt den durchschnittlichen Energiebedarf für das ganze Gebäude an, nicht für einzelne Wohnungen. Bei Räumen im Erdgeschoss, unter dem Dach oder mit mehreren freien Außenwänden muss man mit einem höheren Heizenergieverbrauch rechnen.
js
04.06.2018