Auf Bezieher von Arbeitslosengeld II kommen einige Neuerungen zu. Die wichtigste: Die Berliner Bruttowarmmietenregelung wurde abgeschafft. Künftig wird die Angemessenheit der Kaltmiete und der Heizkosten getrennt voneinander überprüft. Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisierte, dass die Richtwerte noch nicht der aktuellen Mietentwicklung angepasst wurden.
Die Neufassung der AV (Ausführungsvorschriften) Wohnen war notwendig geworden, nachdem das Bundessozialgericht im Juni 2014 die Berliner Wohnaufwendungenverordnung für unwirksam erklärt hatte. Um den Vorgaben gerecht zu werden, war man gezwungen, das bewährte Bruttowarmmietenkonzept aufzugeben, erklärte Sozialsenator Mario Czaja (CDU). Die angemessenen Heizkosten orientieren sich künftig am bundesweiten Heizspiegel.
„Das wurde schon einmal vom Bundessozialgericht kritisiert, besser wäre die Übernahme der tatsächlichen Heizkosten gewesen, anstatt auf Pauschalwerte abzustellen“, sagt Wibke Werner von der Geschäftsführung des BMV. Unverständlich sei auch, dass die dringend gebotene Erhöhung der Mietrichtwerte weiter auf sich warten lässt. „Zwei Monate vor Veröffentlichung des neuen Mietspiegels sollte Senator Czaja das aktuelle Datenmaterial kennen“, so Werner.
Als positiv bewertet der BMV dagegen eine Sonderregelung für den Sozialen Wohnungsbau. Künftig wird bei Wohnungen, die im Ersten Förderweg erbaut wurden, eine Überschreitung der Richtwerte um 10 Prozent akzeptiert.
Die Neufassung der Ausführungsvorschriften soll nach einer Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister noch im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
Birgit Leiß
08.04.2016