Berlin nimmt nach dem „Königsteiner Schlüssel“, der für jedes Jahr entsprechend den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Bundesländer berechnet wird, im Jahr 2015 fünf Prozent aller Flüchtlinge auf, die nach Deutschland kommen. Viele von ihnen beantragen Asyl. Schon die Erstunterbringung sorgt für Probleme. Die spätere Wohnungssuche ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in der Hauptstadt ziemlich aussichtslos.
Nach dem Asylverfahrensgesetz ist Berlin verpflichtet, für die Unterbringung von Asylbewerbern die erforderlichen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen. Zurzeit bestehen 48 Heime für Flüchtlinge, sechs davon sind spezielle Erstaufnahmeheime. Sie stehen unter Aufsicht der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Das Land Berlin schließt mit geeigneten Betreibern Belegungsverträge ab und legt einen Mindestanforderungskatalog fest, nach dem zum Beispiel jeder Person mindestens sechs Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.
Mehr als ein Bett
Ein Beispiel: In der Haarlemer Straße in Berlin-Neukölln betreibt die „Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft“ (PeWoBe) ein Heim für rund 400 Flüchtlinge. Die Bewohner können einen Kinderspielplatz, einen Computerraum, ein Kinderbetreuungszimmer und einen Gemeischaftsraum für Feiern, Sprachkurse und anderes nutzen. Das Personal hilft bei der Wohnungssuche, der Schuldenregulierung, der Schul- und Kindergartenwahl und dem Kontakt zu Ärzten.
Freilich: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber sind für die Betreiber immer auch ein lukratives Geschäft. Das Land Berlin zahlt ihnen zwischen 7,20 und 36 Euro pro Person und Tag. Wie das Geld verwendet wird und ob die Mindeststandards eingehalten werden, kontrolliert das LAGeSo nicht oder zumindest ungenügend. Weitere Beispiele: Zurzeit sind in sieben Berliner Sporthallen rund 1100 Flüchtlinge untergebracht. Das soll sich aber bis Mitte April ändern, so Gesundheitssenator Czaja. Bis dahin sollen alternative Unterbringungen gefunden und die Turnhallen geräumt sein. Im November 2014 sind die ersten Asylbewerber in die beiden Wärmelufthallen auf dem Gelände des ehemaligen Poststadions in Moabit eingezogen – ein Pilotprojekt der Stadtmission. Für bis zu 300 Menschen ist hier Platz.
In der Alfred-Randt-Straße in Köpenick wurde 2014 die erste Containerunterkunft für Flüchtlinge in Berlin eröffnet. Die Zimmer für zwei Personen sind gerade mal 15 Quadratmeter groß. Für die Kinder steht ein Spielraum zur Verfügung. Küchen, Toiletten und Duschen auf jeder Etage müssen gemeinschaftlich genutzt werden.
Weitere fünf Containerdörfer für jeweils 300 bis 480 Flüchtlinge am Stadtrand, etwa an der Karower Chaussee in Buch oder am Hausvaterweg in Lichtenberg, sind geplant. Sozialsenator Mario Czaja hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, den Containern Namen zu geben, damit deren Bewohner sich heimischer fühlen. Die Lösung des Unterbringungsproblems ist das nicht.
Der Berliner Senat verfolgt seit Jahren das Ziel, Flüchtlingen spätestens nach drei Monaten eine eigene Wohnung zu verschaffen. „In Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen ist dieser Grundsatz in weite Ferne gerückt“, muss Dr. Monika Lüke, Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, zugeben. 2010 konnten noch rund 50 Prozent der Asylbewerber eigene Wohnungen vermittelt werden. Angesichts steigender Asylbewerberzahlen ist das längst nicht mehr möglich.
Am 1. Juli 2011 wurde der Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem LAGeSo und den sechs großen c abgeschlossen. Mit einem jährlichen Kontingent von 275 Wohnungen (125 Einzimmer- und 150 Mehrzimmerwohnungen) wollten die städtischen Wohnungsunternehmen einen Beitrag leisten, damit Flüchtlinge möglichst schnell eine eigene Wohnung beziehen können. Aber das ist nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Die Anzahl dieser Wohnungen muss dringend erhöht werden.
Im November 2014 startete Dr. Monika Lüke mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk, das in Berlin auch drei Flüchtlingsheime betreibt, die Aktion „Vermieten Sie Wohnraum – helfen Sie Flüchtlingen“. Der Aufruf richtet sich gleichermaßen an Vermieter und Mieter. Aber bisher wurden nur fünf Mietverträge abgeschlossen. Bis Mitte Januar haben sich rund 210 Vermieter gemeldet, 36 konkrete Mietangebote werden derzeit bearbeitet.
5000 Unterbringungsplätze in der Planung
Nach Prognosen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales müssen in diesem Jahr rund 15.000 Flüchtlinge zumindest vorübergehend untergebracht werden. Die Senatsverwaltung will bis Ende des Jahres 5000 neue Plätze schaffen. Im Gespräch sind die Nutzung der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn in Wannsee, der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Spandau und der früheren Klinik und Hochschulambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie in der Eschenallee im Westend.
Der Flüchtlingsrat Berlin fordert, zur Unterbringung der Flüchtlinge weitere leer stehende Gebäude zu beschlagnahmen. Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, schlägt vor, nichtangemeldete Ferienwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.
Fachleute wie Günter Piening, bis 2012 Integrationsbeauftragter des Senats, sehen die Ursache für die Probleme bei der Unterbringung nicht in der steigenden Zahl der Asylbewerber, sondern in einer konzeptionslosen Politik: Eine Willkommenskultur brauche eben auch eine Willkommensstruktur. Rasant steigende Flüchtlingszahlen, fehlende Unterkünfte, Vorwürfe der Vetternwirtschaft im LAGeSo, steigende Kosten der Unterbringung und wachsender Unmut der Anwohner: Die Probleme der Berliner Asylpolitik harren weiter einer Lösung.
Rainer Bratfisch
Was sind eigentlich …
… Asylbewerber?
Nach Artikel 16 a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht. In der Praxis gilt dieser Anspruch auch bei religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind als Gründe für eine Asylgewährung dagegen ausgeschlossen.
… Flüchtlinge?
Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“.
… Geduldete Asylbewerber?
Geduldete Asylbewerber sind Personen, deren Abschiebung vorerst nicht vollzogen wird. Eine Duldung erhält, wer Deutschland verlassen muss, aber (noch) nicht abgeschoben werden kann, zum Beispiel weil kein Pass vorliegt, wegen einer Erkrankung oder weil es keinen Weg gibt, eine Kriegsregion anzufliegen.
… Migranten?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migranten als Personen, die ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt haben. Dazu gehören Aussiedler und Spätaussiedler sowie in Deutschland lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In den letzten Jahren hat sich der Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ als Sammelbezeichnung für diese heterogene Gruppe der Zuwanderer und ihrer Nachkommen eingebürgert – auch für solche, die längst einen deutschen Pass haben.
rb
25.03.2015