Die Vereinbarung des Senats mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist aus Sicht von Mieterinitiativen enttäuschend. Zwar dürfen die Mieten künftig nur noch um maximal zwei Prozent jährlich erhöht werden, doch für die ohnehin schon teuren Sozialwohnungen gilt das nicht ohne weiteres.
Offiziell will man in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch nichts zu dem Kooperationsvertrag sagen. Die Aufsichtsräte der Wohnungsunternehmen müssen formal noch zustimmen, erst Anfang April soll die Vereinbarung unterzeichnet werden. Doch am Rande einer öffentlichen Veranstaltung machte Senatorin Katrin Lompscher (Linke) bereits die wichtigsten Eckpunkte deutlich. So dürfen die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften künftig die Mieten um maximal zwei Prozent jährlich anheben. Das soll auch rückwirkend gelten, das heißt, die zu Jahresanfang verschickten rund 22.000 Mieterhöhungen der „Städtischen“ sollen entsprechend korrigiert werden.
Von den neuen Regelungen profitieren rund 300.000 Mieterhaushalte. Grundsätzlich gelten sie auch für Sozialwohnungen, nicht jedoch für die über 1700 Degewo-Mieter rund um den Kreuzberger Mariannenplatz. Sie protestieren seit Januar gegen Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent. Es handelt sich hier um einen Sonderfall im Sozialen Wohnungsbau. Seit 2012 hatte die Degewo keine Aufwendungen zur Tilgung von Darlehen mehr erhoben. Nun holte sie die sonst jährlichen Mieterhöhungen auf einen Schlag nach – juristisch nicht zu beanstanden, aber für die betroffenen Sozialmieter eine enorme Belastung. Sie sammelten über 1100 Unterschriften, die sie der Senatorin persönlich übergaben. „Wir hatten bisher den Eindruck, dass sie hinter uns steht – jetzt sind wir verärgert und fühlen uns überrumpelt“, sagt Rosa Risch, eine der Betroffenen. Wenn es wie hier in den zurückliegenden vier Jahren keine Erhöhung gab, sollen künftig maximal acht Prozent zulässig sein, erklärte Lompscher bei der Veranstaltung. Zusätzlich gilt eine Begrenzung von höchstens 30 Euro pro Wohnung.
Weitere Inhalte der Kooperationsvereinbarung: Künftig dürfen maximal sechs Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Bisher waren es neun Prozent. Gesetzlich zulässig – und für nicht-städtische Vermieter nach wie vor erlaubt – sind 11 Prozent. Zudem soll künftig gelten, dass die landeseigenen Unternehmen mindestens die Hälfte ihrer Neubauten als Sozialwohnungen errichten müssen. Dort dürfen nur Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) einziehen. Im Bestand gilt, dass bei Wiedervermietung 60 Prozent der Wohnungen an WBS-berechtigte Haushalte zu vermieten sind.
Birgit Leiß
23.03.2017