ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Vermieter müssen weiterhin mit Bußgeldern rechnen, wenn sie höhere Mieten verlangen als der Mietendeckel zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Berliner Mietendeckelgesetz zurückgewiesen. Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hält den Mietendeckel hingegen für verfassungswidrig.
Sechs Vermieter hatten beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die Bußgeldvorschriften des Mietendeckelgesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Verfassungsrichter haben dem nicht stattgegeben, denn die Nachteile einer Außerkraftsetzung würden überwiegen, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungskonform herausstellt. Ohne die Bußgeldvorschriften sei damit zu rechnen, dass sich die Vermieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden. „Der Berliner Mietendeckel hat damit eine erste Hürde genommen“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin meint, der Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz, weil dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das Landgericht beschloss deshalb, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Alle Mietendeckel-Verfahren, die vor dieser Kammer landen, werden deshalb vorerst nicht entschieden. Wie die anderen Kammern des Landgerichts vorgehen, ist noch offen.
Jens Sethmann
15.04.2021