Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 3/2021, Seite 22, Adrian Garcia-Landa:
„Modulare Unterkünfte für Geflüchtete – Wie man für viel Geld wenig bekommt“
Richtigstellung
Es ist nicht richtig, dass am Standort Falkenberger Straße oder Dahlemer Weg Waldflächen und Naturschutzflächen gerodet wurden. Falsch ist auch, dass es am Standort Osteweg Pläne für einen Schulstandort gegeben hätte, wie der Autor behauptet. Bei einer Kapazität von 260 Personen für ein Wohngebäude leuchtet es auch dem Laien ein, dass das Grundstück für eine Schule und einen Sportplatz zu klein ist. Und: Das Grundstück an der Rheinpfalzallee befindet sich nicht im Bezirk Pankow, sondern in Lichtenberg – und der Bauantrag wurde nicht abgelehnt. Im Gegenteil: Das Bezirksamt hatte dort das Grundstück zur Verfügung gestellt, zur Bebauung mit einer modularen Unterkunft. Eine Klage gegen den Bau wurde abgelehnt. Im Übrigen: „Viele der modularen Unterkünfte stehen … auf der grünen Wiese“ mag für ländliche Regionen zutreffen. In Berlin ist es nicht der Fall.
Es ist richtig, dass es bei Bauprojekten für Geflüchtete regelmäßig zu Widerspruch kommt. Im Rahmen von Informationsgesprächen wurden Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten überall gerne aufgenommen und oft auch umgesetzt. Ziel unserer Arbeit ist es, in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den städtischen Wohnungsbaugesellschaften nachhaltige gute Wohnmöglichkeiten für Menschen zu schaffen, deren Chancen auf dem Mietwohnungsmarkt enorm beschränkt sind. Es entstehen dadurch neue Gebäude mit einfach ausgestatteten, aber zweckmäßigen Wohnungen. Noch immer sind Menschen in Häusern untergebracht, in denen sich mehrere Familien Küchen, Bäder und Toiletten teilen. Auch einige Unterkünfte mit Containern gibt es noch immer. Dadurch, dass viele der Bestandsgebäude in die Jahre gekommen sind oder nur für einen Übergangszeitraum konzipiert waren, brauchen wir für Männer, Frauen und Kinder in unserem Zuständigkeitsbereich weiter neue Unterkünfte in recht großer Zahl. Die Vorwürfe ihres Mitarbeiters, wir würden dabei geltendes Recht beugen, den Bau von Schulplätzen sabotieren oder die Integration von Menschen behindern, entbehrt jeder Grundlage.
Sascha Langenbach, Pressesprecher des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Wir bedauern, dass unser Beitrag zu Irritationen geführt hat, möchten aber ausdrücklich widersprechen, dass wir dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vorgeworfen hätten, geltendes Recht zu beugen, den Bau von Schulplätzen zu sabotieren oder die Integration von Menschen zu behindern. Die Vermutung, dass Baurecht umgangen wurde, entstammte vielmehr einem als solches kenntlich gemachten Zitat des Klägeranwalts der Nachbarklage. Die Behauptung, dass an den MUF-Standorten Falkenberger Straße und Dahlemer Weg vormals vorhandene Baumbestände gefällt wurden, stützt sich auf einzelne dem MieterMagazin vorliegende Schriftstücke aus dem Nachbarschaftsklage-Verfahren. Unstreitig war laut Bebauungsplan das Grundstück Osteweg ursprünglich für Schul- und Kitabau ausgewiesen. Hier hätte ergänzt werden können, dass von einer befristeten Sonderregelung des § 246 BauGB Gebrauch gemacht worden ist, um das MUF zu realisieren, da der Bedarf an weiteren Schulplätzen nicht gegeben war. Das allerdings ändert nichts daran, dass der Schul- und Kitabau ursprünglich geplant war.
Die Redaktion
27.03.2021