Ab sofort können wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau einer Wohnung beantragt werden. Was viele Mieter:innen nicht wissen: Die Hausverwaltung muss solche Maßnahmen in der Regel erlauben.
Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesbauministeriums ist so stark nachgefragt, dass der Topf 2022 innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft war. In diesem Jahr wurde das Fördervolumen daher verdoppelt, wie Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte. Insgesamt 150 Millionen Euro stehen für den barrierefreien Umbau von Wohnungen zur Verfügung.
Wer eine ebenerdige Dusche einbauen oder Türschwellen entfernen lassen will, kann einen Zuschuss von 10 Prozent der Kosten (maximal 2500 Euro pro Maßnahme) beantragen – und muss das tun, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Ebenfalls bezuschusst wird beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe. Die Anpassung der Raumaufteilung an die geänderten Bedürfnisse gehört gleichfalls zu den geförderten Maßnahmen. Das Geld kann unabhängig vom Alter beantragt werden. Auch ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Wer bereits eine Pflegestufe hat, kann alternativ auch einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Hier werden bis zu 4000 Euro pro Maßnahme bewilligt.
Für solch umfängliche bauliche Veränderungen muss vorab die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin eingeholt werden. Aber: Es gibt einen Anspruch auf Genehmigung von Maßnahmen zur Barriereduzierung (Paragraf 554 BGB). Der Vermieter oder die Vermieterin muss sich zwar nicht an den Kosten beteiligen, kann die Genehmigung aber nur mit triftiger Begründung verweigern.
Birgit Leiß
Die Zuschüsse sind bei der KfW Bank zu beantragen.
Infos und Online-Antragstellung:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)
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