Das Bezirksamt Mitte freut sich über ein „wegweisendes Grundsatzurteil“ des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch Wohnungen, die bereits vor dem Erlass des Verbots im Jahr 2014 zweckentfremdet wurden, müssen zurück auf den Mietwohnungsmarkt gebracht werden.
„Damit ist endlich Rechtsklarheit geschaffen, um aus illegalen Ferienwohnungen wieder dringend benötigte Mietwohnungen zu machen“, erklärt Mittes Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne). Das OVG hat sein erfreuliches Urteil vom 28. September 2023 dem Bezirksamt erst im Februar mitgeteilt. Entschieden wurde damit ein fast achtjähriger Rechtsstreit. Im Jahr 2013 hatte eine Eigentümerin ein komplettes Mietshaus im Weinbergsweg in 37 Ferienapartments umgewandelt. Das 2014 erlassene Zweckentfremdungsverbotgesetz sah für solche Fälle aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten eine zweijährige Übergangsfrist vor. Als diese abgelaufen war, klagte die Apartment-Vermieterin gegen das Bezirksamt, das sich gegen die weitere Ferienwohnungsnutzung sperrte. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage 2016 ab. Das OVG hat die Berufung der Klägerin 2017 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das jedoch keine verfassungsrechtlichen Probleme sah und die Sache 2022 an das OVG zurückgab.
Dieses hat nun entschieden, dass das Zweckentfremdungsverbot als Instrument gegen den Wohnraummangel taugt und auch nicht gegen die Eigentums- und Berufsfreiheit verstößt. Da sich das Haus in einem durch einen Bebauungsplan festgesetzten Wohngebiet befindet, war die Nutzung als Ferienherberge schon aufgrund des Baurechts von Anfang an eine unerlaubte Zweckentfremdung. Damit stellt das OVG auch klar, dass Ferienwohnungen baurechtlich keine Wohnnutzung darstellen, sondern als Gewerbe anzusehen sind.
Das Bezirksamt fordert die Vermieterin jetzt auf, die Wohnungen innerhalb von drei Monaten regulär zu vermieten. In Mitte werden nun ähnliche Altfälle mit insgesamt 1700 zweckentfremdeten Wohnungen abgearbeitet. Der Bezirk erwartet in Kürze zwei weitere Gerichtsentscheidungen zu Zweckentfremdungsfällen in einem Mischgebiet und in einem unbeplanten Bereich. Im Erfolgsfall wäre es möglich, auch außerhalb von Wohngebieten Zweckentfremdungen zu unterbinden.
Jens Sethmann
29.03.2024