Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Betr.: MieterMagazin 11/2024, Seite 14, Birgit Leiß: „Queere Wohnprojekte bieten Gemeinsamkeit, Offenheit und Sicherheit“
Wieso hier ein Doppelpunkt?
Auf Seite 16 gibt es ein Foto von einer Person, die männlichen Geschlechts geboren, sich als Frau identifiziert und sich den Namen Annet gegeben hat. Auf der selben Seite erzählt Frau Annet nicht als Bewohnerin im „Lebensort Vielfalt am Südkreuz“, sondern als Bewohner:in dort, und man erfährt auf derselben Seite, dass sie Aktivist:in und Marathonläufer:in ist. Obwohl ich mal das Abitur abgelegt habe und akademisch gebildet bin, ist mir die Sache mit Frau(!?) Annet einfach zu hoch. Soll der Doppelpunkt auf ihre männliche Geburt hinweisen?
J. Beyerling
Annet ist als Frau geboren und heißt schon immer so. „Sie“ (das Pronomen ist eigentlich nicht korrekt) ordnet sich nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter zu. Das soll durch den Doppelpunkt ausgedrückt werden.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2025, Seite 11, Birgit Leiß: „Erste Studie zur Wohnungslosigkeit unter Queeren – Hürden abbauen, Willkommenskultur schaffen“
Schwierige Datenlage
In ihrem Beitrag zu einer Studie über Wohnungslosigkeit unter queeren Personen stellen sie die Behauptung auf, „In Berlin sind … rund 10 000 queere Menschen wohnungs- oder obdachlos.“ Wenn man dann die Studie selbst liest, wird dort allerdings nur von einer „möglichen“ geschätzten Zahl von „bis zu“ 10 000 Personen gesprochen, basierend auf einer Schätzung von 2400 bis 7700 queeren Personen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen (Seite 21). QUEERHOME – ebenfalls zitiert in der Studie – redet von mindestens 600 obdachlosen queeren Personen.
Im Interesse einer seriösen Berichterstattung über diese Problematik sollte man doch hier diese Zahlen und ihre Quellen korrekt darstellen.
Dr. Thomas Gutberlet
Da insgesamt keine gesicherten Zahlen zu diesem Thema vorliegen, ist man auch bei Studien auf Hochrechnungen, Schätzungen und Annäherungen angewiesen.
Darauf verweisend heißt es in der Studie: „Finden all diese Faktoren Berücksichtigung, kann die Anzahl von LSBTIQ+ Personen in der Lebenslage Wohnungs- oder Obdachlosigkeit für Berlin auf 10 000 Personen geschätzt werden.“
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 11/2024, Seite 20, Jens Sethmann: „Rentenpaket II – Aktienrente auf Mieterkosten?“
Investitionen in nicht gewünschte Unternehmen unterlassen
Vielen Dank für den Artikel zum Rentenpaket II und ihrer spezifischen Meinung dazu. Aus meiner Sicht ist es natürlich zur zusätzlichen Absicherung der zukünftigen Rentner notwendig, auch einen Kapitalstock in Aktien und damit die Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn der Aktienunternehmen zu organisieren. Dass man dabei Investitionen in unökologische Produkte und andere nicht gewünschte Anlagen wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen unterlässt, hat ja nichts mit dem Prinzip der Absicherung zu tun.
Wenn Herr Birkwald von den Linken meint, eine Rendite von 7 Prozent wäre völlig unrealistisch, dann zeigt er nur, dass er von diesem Thema keine Ahnung hat (siehe z.B. www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world).
Bezüglich der Vor- und Nachteile des österreichischen Modells der Rente empfehle ich auch mal Informationen zur Kenntnis zur nehmen, die nicht nur durch Rosinenpickerei zustande kommen: z.B. rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2024/03_Oesterreich.html.
Dann sieht man auch, dass für diese höhere Rente unter anderem nicht nur deutlich höhere Beiträge sondern höhere Bundeszuschüsse bezahlt werden müssen und es einen Rentenanspruch erst nach 15 Jahren Beitragszeit (statt fünf Jahre wie in Deutschland) gibt. Bei 15 Jahren würden hierzulande viele Mütterrenten nicht ausgezahlt, und dies würde durch den Wegfall dieser niedrigen Renten zu höheren Durchschnittsrenten führen. Auch in Österreich steigt das Renteneintrittsalter. Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
M. Arens
Betr.: MieterMagazin 12/2024, Seite 13, Jens Sethmann: „Tempelhofer Feld – Es darf gedacht werden“
Ideenklau
Es wäre sicherlich angebracht gewesen, darauf hinzuweisen, dass solche Ideenwettbewerbe in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden. Viele Dutzend Architekturbüros und Projektteams haben sich damals monatelang angestrengt, um interessante, nachhaltige und sinnvolle Pläne auszuarbeiten, die weit über eine reine Bebauung hinausgingen. Dafür gab es vom Senat letztlich nicht einmal ein richtiges Dankeschön. Ich selbst empfand die Sache als „Ideenklau“.
Achmed Khammas
31.03.2025