Es sind meist Mietschulden, die dazu führen, dass Haushalte zur Räumung verurteilt werden. Kommunale Wohnungsunternehmen in Berlin sind per Gesetz verpflichtet, diese letzte Konsequenz so weit wie möglich zu vermeiden.

Foto: Peter Homann/Gegendruck
Die Zahl der Zwangsräumungen ist unvermindert hoch. 2239 Haushalte waren in Berlin davon im vergangenen Jahr betroffen. Das geht aus der Antwort auf zwei schriftliche Anfragen der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Taylan Kurt (beide von den Grünen) hervor. Ein Hauptgrund dürften – wie schon in zurückliegenden Jahren – Zahlungsrückstände gewesen sein. So wurden 2024 von den Gerichten mehr als 3100 Räumungsklagen aus diesem Grund an die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke übermittelt.
Auf die Nachfrage, welche Haushalte denn von Zwangsräumungen besonders betroffen waren, wie viele Familien mit Kindern oder ältere Menschen ihr Zuhause verlassen mussten, heißt es in der Senats-Antwort lediglich: „Diese Daten werden nicht erfasst.“
Dagegen zeigte die Statistik auf, dass nicht alle gerichtlichen Räumungstitel auch vollstreckt werden müssen. Das Wohnraumversorgungsgesetz verpflichtet die sechs Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU), außerordentliche fristlose Kündigungen und Zwangsvollstreckungen aufgrund von Mietrückständen durch Beratung und Hilfestellung so weit wie möglich zu vermeiden. Das gelingt größtenteils: Von den über 1400 Räumungsklagen, die 2024 durch die LWU ergingen, führten nur 470 zur letzten Konsequenz – zum Räumen der Wohnung. Um sicherzustellen, dass auch diese Haushalte nicht obdachlos werden, sollen ihnen zumutbare Ersatzwohnungen angeboten werden. Die müssen allerdings erst einmal verfügbar sein.
Rosemarie Mieder
25.03.2025