Der Senat hat die Umwandlungsverordnung bis März 2030 verlängert. Sie gilt aber nur in Milieuschutzgebieten. Das allgemeine Umwandlungsverbot droht hingegen Ende 2025 auszulaufen.

Foto: Christian Muhrbeck
Mit der Verordnung ist in den 81 Berliner Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur dann möglich, wenn sich die Hauseigentümer:innen verpflichten, die einzelnen Wohnungen sieben Jahre lang nur den dort Wohnenden zum Kauf anzubieten. Wenn diese Frist und die anschließende fünfjährige Kündigungssperrfrist abgelaufen sind, drohen jederzeit Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen.
Die Umwandlungsverordnung bietet einen gewissen Schutz, aber verhindert Umwandlungen keineswegs“, stellt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins (BMV), klar. „Sie ist allenfalls eine zwölfjährige Schonfrist vor Eigenbedarfskündigungen.“
Rund ein Drittel der Bevölkerung wohnt in einem Milieuschutzgebiet. Der Senat und die Bezirke wollen dort die Bevölkerungsstruktur sichern. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der wesentlichen Gründe für den Verlust bezahlbaren Mietwohnraums und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung“, weiß auch Bausenator Christian Gaebler (SPD).

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Die erstmals 2015 erlassene Umwandlungsverordnung kam aber recht spät. In Berlin sind seit 2006 bereits rund 195.000 Mietwohnungen in Einzeleigentum umgewandelt worden – besonders in der Innenstadt. In vielen Fällen sind die Schutzfristen schon abgelaufen, ohne dass die Mieter:innen überhaupt davon in Kenntnis gesetzt wurden.

Einen viel stärkeren Schutz bietet der Umwandlungsvorbehalt aus dem Baugesetzbuch, der seit 2021 in ganz Berlin gilt. Demnach werden Umwandlungen noch genehmigt, wenn sich zwei Drittel der Mietparteien verbindlich zum Kauf ihrer Wohnungen verpflichten. „Allein dieser Vorbehalt hat das Umwandlungsgeschehen spürbar gebremst“, betont BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner.
Diese Regelung läuft allerdings Ende des Jahres aus. Der BMV fordert deshalb von der neuen Bundesregierung, den Umwandlungsvorbehalt zu verlängern. Begrüßt wird, dass auch der Berliner Senat sich dafür einsetzen will.
Jens Sethmann
25.03.2025