Seit Mitte Dezember häufen sich Klagen auf Zustimmung zu Mieterhöhungen. „Allein beim Amtsgericht Lichtenberg dürften es Tausende sein“, erzählt Ute Malinowski. Die Rechtsanwältin berät seit vielen Jahren für den Berliner Mieterverein (BMV). Die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte bestätigt, dass „die Neueingänge in Wohnungsmietsachen in den letzten Monaten an den meisten Gerichten deutlich angestiegen sind und es sich dabei überwiegend um Mieterhöhungszustimmungsklagen handelt“.

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Die Klageflut ist ein Problem für Mieter:innen und Anwält:innen, schließlich muss jeder Einzelfall aufwendig geprüft werden. „Täglich melden sich neue Mieter:innen telefonisch bei mir in der Kanzlei, aber ich kann weitere Aufträge aus Kapazitätsgründen nicht annehmen“, erzählt Malinowski. BMV-Mitglieder, die verklagt werden, können sich auch von Kanzleien verteidigen lassen, die nicht für den BMV beraten und mit ihm kooperieren. Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist jedoch die vorherige außergerichtliche Beratung durch den BMV Voraussetzung.
Mit Zustellung der Klage wird für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft meist eine Frist von 14 Tagen gewährt. Für die eigentliche Klageerwiderung sind dann nochmal 14 Tage Zeit. Bei Gericht kann eine Fristverlängerung beantragt werden, sollte die Anwaltssuche nicht so schnell gelingen. Hierfür genügt eine Nachricht an das Gericht innerhalb der 14 Tage: „Ich beabsichtige mich in dieser Sache zu verteidigen, möchte mich vertreten lassen und bitte für die Anwaltssuche um Fristverlängerung von vier Wochen.“
Hintergrund der hohen Anzahl an Mieterhöhungsgesuchen dürfte der aktuelle Mietspiegel sein. Er wurde am 30. Mai 2024 veröffentlicht. „Mit Zustimmungsfrist von zwei bis drei Monaten und Klagefrist von drei Monaten waren die ersten Klagen zu Ende 2024 erwartbar“, erklärt Geschäftsführer Sebastian Bartels vom BMV. Auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen dürfen seit 2024 wieder stärker erhöhen und mischen kräftig mit.
Von der neuen Klagefreude der Vermietenden sollten sich Mieterinnen und Mieter laut Berliner Mieterverein keineswegs einschüchtern lassen. Bei Mieterhöhungen gelte: Ruhe bewahren, nicht voreilig zustimmen, Beratung aufsuchen. Nach Zugang der Mieterhöhung bleiben volle zwei Monate Zeit für die Überprüfung. Viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft. Oftmals halten die geforderten Mieterhöhungen einer Prüfung nicht stand. Das Wohnungsunternehmen Vonovia argumentiert beispielsweise mit Mietspiegel-Merkmalen, die es gar nicht gibt: „gute ÖPNV-Anbindung“ oder „gute Nahversorgung“. Kämen Vermieterinnen und Vermieter mit solchen unberechtigten Mieterhöhungen durch, weil sich ihre Mieter:innen nicht wehren, wäre das ein doppelt ungerechtfertigter Gewinn, denn die zu hohe neue Miete lässt schließlich im nächsten Mietspiegel auch die ortsübliche Vergleichsmiete ansteigen.
Der Austausch mit Nachbar:innen kann hilfreich sein. Häufig sind sie in ähnlicher Weise betroffen.
Tobias Becker
www.berliner-mieterverein.de/mietrecht/infoblaetter.htm
25.03.2025