Ob nervende Heizungsgeräusche, ständiger Baulärm oder regelmäßige überlaute Beschallung durch Musik – Lärm ist zu einem steten Begleiter des Wohnens und Anlass zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen geworden. Um gegenüber dem Vermieter erfolgreich argumentieren zu können, fehlt es häufig an entsprechenden Nachweisen. Das soll nun anders werden.
Mitglieder können gegen eine Gebühr Geräuschmessungen für technische Anlagen (inklusive Dokumentation) in Auftrag geben.
Die Kontaktrufnummer des Gutachterservice erfahren Sie unter unserer Servicenummer Tel. 226260.
MieterMagazin 5/05
27.04.2013