Wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird, müssen auch sämtliche Schlüssel (Wohnung/Keller/Haustür und so weiter) zurückgegeben werden.
Damit später Streit über die erfolgte Rückgabe vermieden wird, sollte diese nur gegen Quittung erfolgen. Dabei empfiehlt sich folgendes Verfahren: Sämtliche Schlüssel am Bund oder einzeln sortiert auf ein Kopiergerät legen, die Kopie mit Angaben zu den abgebildeten Schlüsseln versehen und sich dann auf dieser Kopie den Empfang der Schlüssel durch die Hausverwaltung, den Hauswart oder den Vermieter quittieren lassen.
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MieterMagazin 5/05
27.04.2013