Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 28,
Marco Waelisch: „Lösungen ohne Verlierer“
Mediation auch bei Gericht
In Ergänzung zu Ihrem Artikel wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass es – über das löbliche Angebot des Berliner Mietervereins hinaus – auch bei den Berliner Amts- und Landgerichten die Möglichkeit der Mediation gibt. Selbst in einem späten Stadium des (Rechts-)Streits können die mit der Sache befassten Richter diese, falls sie sie für geeignet halten, zunächst an mit der Mediation speziell vertraute und engagierte Kollegen abgeben, die im Falle des Ein-verständnisses beider Parteien ohne rechtliche Beurteilung eine Mediation durchführen. Beim Scheitern derselben lässt sich dann unvermindert weiterstreiten …
R. Paschke, Vorsitzende Richterin am Landgericht, ZK 63, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 6,
Kristina Simons: „Gaspreise – Erstmals nach unten“
Berichtigung
Privatkunden des Gasversorgers GASAG zahlen seit dem 1. April 2007 0,3 Cent pro Kilowattstunde weniger und nicht wie irrtümlich geschrieben 30 Cent. Wir bedauern den Fehler.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 4,
Leserbrief von E. Wallis: „Betrüger mit Moralkrone“
„Abzocke“
Der mündige, aufgeweckte und normalverständige Zeitgenosse versteht unter „Abzocke“ folgendes: Übervorteilen, betrügen, überhöhte Forderungen stellen. Er wehrt sich dagegen und das ist gut so!
K. Hardt, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/07, Seite 13,
Jens Sethmann: „Riehmers Hofgarten – Vorbei mit der Idylle“
Glaubwürdigkeit leidet
Mir fällt auf, das immer mehr Beiträge im MieterMagazin mit der Fußnote „Name geändert“ erscheinen. Mich würde mal interessieren, warum die Redaktion sich nicht mehr traut, die echten Namen zu veröffentlichen. Die Glaubwürdigkeit der betreffenden Artikel leidet, der Informationsgehalt wird in Frage gestellt. Schade.
L. Brandner, 10961 Berlin
Das MieterMagazin wurde in letzter Zeit mehrfach von Vermietern und Hausverwaltungen mit rechtlichen Schritten überzogen, weil es über mieterfeindliche Vorgehensweisen berichtet hat und die Verursacher beim Namen nannte. Wir waren und sind der Ansicht, das unsere Leser ein Recht darauf haben zu erfahren, wer hinter den geschilderten Praktiken steht, auch um im Falle einer möglichen eigenen Betroffenheit gewarnt zu sein. Indessen: Die Gerichte sehen das teilweise anders. Beispielsweise hatte das MieterMagazin über einen Rechtsstreit berichtet, bei dem eine Eigentümerin in einem Prozess wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs unterlag. Da die Eigentümerin wiederholt durch dubiose Eigenbedarfsanmeldungen aufgefallen war und sie mehrere Mietimmobilien besaß, benannte sie das MieterMagazin namentlich. Diese Eigentümerin konnte nun vor Gericht einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Das Gericht bewertete ihr Persönlichkeitsrecht höher als das Informationsrecht der Öffentlichkeit. Eine solche Bewertung scheinen die Gerichte mehr und mehr dann vorzunehmen, wenn es sich um „kleine Vermieter“, also Eigentümer mit verhältnismäßig kleinem Mietwohnungsbestand und daraus resultierend wenig Einnahmen handelt. Das MieterMagazin hat nun immer abzuwägen, ob es sich um einen „kleinen“ oder einen „großen Fisch“ handelt beziehungsweise wann wohl das Informationsrecht der Öffentlichkeit überwiegt. MieterMagazin-Leser Brandner hat insofern mit seiner Kritik recht, als bei einer Anonymisierung der Beteiligten für ihn wie für jeden anderen Leser die Authentizität der Berichterstattung nicht mehr nachvollziehbar ist.
Die Redaktion
MieterMagazin 5/07
17.07.2013