Wegen unerlaubter Marktabsprachen muss ein Kartell von Fahrstuhl- und Fahrtreppenherstellern ein Rekordbußgeld in Höhe von 992,3 Millionen Euro zahlen.
Allein ThyssenKrupp muss 479 Millionen Euro Strafe zahlen – die höchste Summe, die von der EU-Kommission je von einem Unternehmen gefordert wurde. Auch die Hersteller Otis, Schindler und Kone waren an den illegalen Absprachen beteiligt. Damit wurden die Märkte laut EU-Kommission „auch für noch kommende Jahre verfälscht“, weil die abgeschlossenen Wartungsverträge oft eine Laufzeit von 20 bis 50 Jahren haben.
Die EU-Kommission hat bisher noch keine Angaben gemacht, um wie viel Prozent die Einbau- und Wartungskosten in der Vergangenheit überhöht waren. Sie ermuntert jedoch alle Geschädigten, auf Schadenersatz zu klagen, auch wenn der Nachweis eines Schadens nicht leicht zu erbringen sein wird, da alternative Angebote Jahre später nur schwer einzuholen sind und die Unternehmen, die solche Angebote erstellen könnten, selbst vom Verfahren betroffen sind. Mieter in Häusern mit Fahrstühlen von den betroffenen Unternehmen haben jedoch keine unmittelbaren Schadenersatzansprüche.
Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, fordert die Vermieter auf, die Wartungsverträge ihrer Fahrstuhlfirmen zu überprüfen und neu zu verhandeln. Schließlich haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebskosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Als das Wohnungsunternehmen Howoge kürzlich seine 568 Aufzugswartungsverträge überprüfen und nachverhandeln ließ, erreichte man Einsparungen von 50 Prozent – bares Geld für die Mieter.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 5/07
Durch Absprachen haben die Aufzughersteller die Preise nach oben gefahren
Foto: Christian Muhrbeck
15.04.2013