Ein neuer Job im Ausland wartet, ältere Menschen ziehen in ein Heim, ein Mensch stirbt – die Gründe für eine Wohnungsauflösung sind vielfältig. So oder so kostet sie Zeit und Nerven, denn im Laufe eines Lebens sammelt sich so manches an. Überlässt man die Auflösung Profis, ist eine Qualitätsbewertung ihrer Arbeit nach objektiven Kriterien für einen guten Standard schwierig. Selbst die „Stiftung Warentest“ oder die Verbraucherzentralen haben sich zu diesem Thema bislang nicht geäußert. Es gibt aber Anhaltspunkte.
„Manchmal kommt einem schon an der Wohnungstür ein unerträglicher Gestank entgegen. Und dann steht man knietief in Müll und Gerümpel.“ Frank Toebs, Inhaber eines Abfuhrunternehmens, erinnert sich mit sichtbarem Unbehagen an verwahrloste Wohnungen. Frau M. hinterlässt einen geordneten Haushalt, für Toebs und seine beiden Mitarbeiter ein angenehmer Auftrag. Die saubere Zweizimmerwohnung im Bezirk Wedding ist noch komplett eingerichtet, gutbürgerliche Möbel aus den 50er, 60er Jahren, das meiste noch gut erhalten. Die Zeit drängt, es ist kurz vor Monatsende, und der Mietvertrag wurde mit dreimonatiger Frist bis dahin gekündigt. Nur wenige persönliche Erinnerungsstücke will der Sohn behalten, den Rest entsorgt Frank Toebs.
Beauftragt man eine Firma, lohnt sich der Preisvergleich. Zunächst sollte man eine kostenlose Vorbesichtigung vereinbaren und genau festlegen, was mitgenommen werden soll. Auf dieser Basis wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Toebs veranschlagt einen Stundenlohn von 12 Euro pro Mann und 32 Euro pro Transporter. Für die Entsorgung des Sperrmülls kommen noch 150 Euro pro Tonne dazu. Bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung mit Keller liegen die Kosten zwischen 900 und 1200 Euro. Toebs berichtet von Entrümplern, die bei der Vorbesichtigung einen „Pauschalpreis“ von 15 Euro pro Kubikmeter berechnen. Erwähnt wird von diesen Firmen aber nicht, das die gesamte Wohnung vermessen wird und nicht nur der zu entsorgende Hausrat.
Auf die Haftpflicht achten!
Was Sie als Auftraggeber auch beachten müssen: Die Firma sollte eine Haftpflichtversicherung haben, die auch für sogenannte Randschäden haftet, zum Beispiel wenn beim Transport das Treppenhaus beschädigt wird.
Vor dem Verladen müssen sämtliche Dinge ausgeräumt, sortiert und in Kartons verpackt werden. Mit geschultem Auge erkennt Toebs, dass er mit der beigen Couchgarnitur noch etwas verdienen könnte, „vielleicht 80 Euro“. In der Schrankwand findet er ein komplettes, blitzendes Silberbesteck. Doch mit einer Gravur versehen, bekommt man nicht mehr viel dafür“, erklärt er und meint, dass die Kunden den Wert des Nachlasses weit überschätzen: „Was man für die gebrauchten Dinge bekommt, ist meist nur ein Bruchteil dessen, was sie einmal gekostet haben“. Alte Kristallgläser, Bücher und Lampen aus den 50er Jahren gehören zu den Dingen, die Toebs zum Auktionshaus bringt oder auf dem Flohmarkt verkauft. Vom Erlös behält er die Hälfte, den Rest verrechnet er mit den Kosten der Entrümpelung. Entweder gilt die im Vorfeld verhandelte Summe oder der Kunde lässt sich Quittungen über den tatsächlichen Verkaufswert vorlegen. Nachdem alles in Kisten verpackt ist, zerlegen Toebs und seine Kollegen nicht gerade zimperlich die Schrankwand. Doch wenn er die Wohnung nach knapp zwei Tagen geräumt hat, „wird alles besenrein sein.“
Nicole Lindner-Verweyen
MieterMagazin 5/07
Entrümpler Toebs erkennt sofort,
was noch verwertbar ist
Foto: Nicole Lindner-Verweyen
Do-it-yourself
Wer Zeit hat und die Kosten für den Entrümpelungsdienst sparen möchte, kann den Hausrat in der Zeitung inserieren. Tipp: Nennen Sie nur Ihre Handynummer, sonst kommen Besucher ohne Vorankündigung. Elektrogeräte, Möbel, Bücher oder CDs kann man für einen kleinen Preis noch verkaufen. Nicht verwertbarer Sperrmüll kann für 25 Euro bis fünf Kubikmeter vom Mülldienstleister abgeholt oder kostenlos bis zwei Kubikmeter auf dem Recyclinghof der BSR abgegeben werden. Sie können Hausrat auch gemeinnützigen Einrichtungen spenden. Wichtig: Es werden nur Sachen abgeholt, die sich auch noch verkaufen lassen würden. Klären Sie anhand des Mietvertrags, was in der Wohnung bleiben muss (in der Regel Spüle und Herd).
nlv
01.05.2021