Am 12. März 2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet. Ab 2010 sollen die Bezirksschornsteinfegermeister nach und nach durch Bevollmächtigte ersetzt werden. Das Überprüfungs- und Kehrmonopol bleibt – und damit bleiben auch die Kosten für die nicht immer notwendigen Dienstleistungen der Kaminkehrer.
Jeder Mieterhaushalt in Berlin zahlt durchschnittlich 20 Euro im Jahr für Schornsteinfegerdienstleistungen, die er häufig weder bestellt hat noch benötigt. Heizungsanlagen wie zum Beispiel Gasetagenheizungen werden ohnehin jährlich vom Heizungsbauer gewartet. Warum muss der Bezirksschornsteinfegermeister, der sich demnächst Bezirksbevollmächtigter nennen darf, die Emissionen noch einmal – kostenpflichtig – messen? Bereits seit Jahren engagieren sich die Verbände der Wohnungswirtschaft für eine Aufhebung des Schornsteinfegermonopols zwecks Senkung der Betriebskosten im Interesse ihrer Mieter. Die EU leitete aufgrund des Monopols bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein (das MieterMagazin berichtete in seiner Ausgabe 4/07, Seite 19: „Schornsteinfegergesetz vor der Reform – Ende eines Monopols“).
„Es muss ermöglicht werden, dass auch andere Handwerker sicherheitsrelevante Mess- und Reinigungsarbeiten ausführen können – an Stelle des Monopols könnte dann wie beim Auto eine Nachweispflicht treten“, fordert Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). „Mit der faktischen Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbots leistet die Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge“, urteilt Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des „Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima“.
Auch wenn die Kehrbezirke künftig ausgeschrieben werden, sich jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger „in weiten Teilen“ selbst aussuchen kann und sich auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsländer bewerben dürfen – selbst der Gesetzgeber muss in der Begründung zu dem Gesetzentwurf zugeben, dass sich die „bürokratische Belastung“ erhöht.
Zum 1. Januar 2008 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Berlin die Prüfintervalle verlängert: Brennwertanlagen werden künftig nur noch alle zwei Jahre statt bisher jährlich überprüft. Die Anzahl der Kehrbezirke wurde allerdings im Gegensatz beispielsweise zum Bundesland Sachsen nicht verringert – dafür wurden die Gebühren erhöht.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 5/08
Neue gesetzliche Regelung des Schorn- steinfegerwesens – vieles bleibt beim alten
Foto: Christian Muhrbeck
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07.01.2019