Berichtigung
Im Beitrag „Sanierung in Prenzlauer Berg: Entmieten, sanieren, verkaufen“ auf Seite 10 des MieterMagazin 4/10 wurden zwei Ortsangaben durcheinander gebracht: Nicht in der Kopenhagener Straße 13, sondern in der Saarbrücker Straße errichtet die Firma „Markgrafen & Co. Entwicklungs GmbH“ das Quartier Mühlenberg. Bei der Kopenhagener Straße 13 handelt es sich hingegen um das im nächsten Satz beschriebene Haus, in dem acht verbliebene Mietparteien erheblichen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind. Dieses Haus wird von der Firma „BRH Berlin Residential“ verwaltet.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/10, Seite 24: „Wenn Vater Staat die Möbel zahlt …“
Fehler beim Regelsatz
Bitte gestatten Sie mir, Sie auf einen kleinen Fehler aufmerksam zu machen: Der ALG-II-Regelsatz für Erwachsene betrug bis zum 30. Juni 2009 nicht 345, sondern 351 Euro. Bei Einführung des ALG II vor gut fünf Jahren betrug der Regelsatz 345 Euro.
R. Schröder per E-Mail
Der Leser hat Recht. Zum 1. Juli 2009 wurde der Regelsatz für ALG-II-Empfänger von 351 auf 359 Euro monatlich erhöht.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/10, Seite 20, Jens Sethmann:
„Fünf Sanierungsgebiete aufgehoben: Häuser saniert, Bewohner ausgetauscht“
Sanierungsende verschoben
Sie schreiben, dass der Senat im Januar 2010 fünf weitere Sanierungsgebiete aufgehoben hat. Ich habe hierzu vergeblich die entsprechende Rechtsverordnung gesucht. Wurde die Verordnung schon veröffentlicht?
A. Mors per E-Mail
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat entgegen ihrer eigenen Ankündigung die fünf genannten Sanierungsgebiete nicht im Januar aufgehoben, sondern noch einmal den Stand der Sanierung überprüft. Diese Überprüfung hat nach Auskunft der Senatsverwaltung ergeben, dass „einige wichtige Sanierungsziele finanziell und planungsrechtlich noch gesichert werden müssen“. Mit der Aufhebung der Sanierungsgebiete Friedrichshain-Traveplatz/Ostkreuz, Weißensee-Komponistenviertel, Köpenick-Oberschöneweide und Neukölln-Wederstraße sei deshalb erst im April zu rechnen. Die Laufzeit des Gebiets Prenzlauer Berg-Winsstraße wurde gar um ein Jahr verlängert. Aufgrund dieses kurzfristigen Sinnenwandels kam die Veröffentlichung im MieterMagazin 1+2/2010 leider etwas zu früh.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/10, Seite 22, Kristina Simons:
„Strompreiserhöhung: Nicht tatenlos zusehen“
Elende Schnäppchenjagd
Der Artikel reduziert die Frage nach dem Stromanbieter nur auf das Finanzielle und empfiehlt beispielsweise, bei Vattenfall vom Tarif „Berlin Basis Privatstrom“ zu „Berlin Easy Privatstrom“ zu wechseln. Ich bin sehr verärgert über eine solche Darstellung, die weder die ökologischen noch die politischen Handlungsmöglichkeiten der Stromkunden berücksichtigt. Wer beispielsweise auf Atomstrom verzichten möchte oder Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wünscht, was in Berlin ja auch ökologisch sinnvoll ist, für den gibt es noch andere Kriterien außer dem Preis. Ich beispielsweise habe wie viele andere meinen Vertrag bei Vattenfall mit der Begründung gekündigt, dass ich mit der Atompolitik des Konzerns nicht einverstanden bin und bin zu einem kleinen kommunalen Ökostromanbieter aus dem Schwarzwald gewechselt, der sich auch politisch gegen den dortigen Monopolisten zu Wehr gesetzt hat. Wen freilich die gesellschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten der Energieproduktion nicht interessieren, der kann sich auch weiterhin die Lebenszeit mit der elenden „Schnäppchenjagd“ vertreiben, mit der hier ein Großteil der Bevölkerung beschäftigt wird, damit diese nicht auf andere Gedanken kommt.
Dr. O. Schäfer per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/10, Seite 13, Jens Sethmann:
„BGH-Urteil: Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“
Unverständliche Welt
Ich war im Jahr 2001 selbst mit der Forderung des Vermieters nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung konfrontiert, als ich nach über 40-jähriger Abwesenheit wieder in meine Heimatstadt kam. Ein guter Freund hat mir dann vom letzten Vermieter am alten Wohnort diese Bescheinigung besorgt. Für mich war diese Anforderung gänzlich neu und brachte mich auch in einige Verlegenheit. Nach Lesen Ihres Artikels über das BGH-Urteil frage ich mich aber, was kann denn für einen Vermieter so schlimm daran sein, dass man deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen muss?
Erwin P. per E-Mail
MieterMagazin 5/10
02.06.2013