Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 21, Bettina Karl: „Arm in der ersten Reihe – TOPOS-Studie zum Wohnen in Autobahnnähe“
Nachtrag
In dem Beitrag fehlt der Hinweis, dass die vom Forschungsinstitut TOPOS erstellte Studie zum Wohnen in Autobahnnähe von der Bundestagsfraktion der Linken in Auftrag gegeben wurde. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 4, Leserbrief von S. Gerhold: „Ausreichend Großzügigkeit“
Die Wohnung – ein Freigängerknast?
Es geht den Mieterverein und seine Mitglieder nichts an, wenn Mieter nicht umziehen dürfen ohne Genehmigung des Amtes? Wenn ein Amt einen Umzug faktisch anordnen und erzwingen kann? Wenn volljährigen Bürgern untersagt ist, eine eigene Wohnung zu haben? Wenn wegen länger dauernder Arbeitslosigkeit Mieter und ihre Kinder das ihnen vertraute Wohnumfeld aufgeben sollen oder müssen? Es geht die Mieter in ihrer Gesamtheit nichts an, wenn Grundrechte verletzt werden?
Der Mieterverein ist nicht nur eine einfache und billige Rechtschutzversicherung, er ist auch eine Solidargemeinschaft von und für die Schwachen in diesem Staat. Wenn diesen die Teilhabe am Leben verweigert wird, sieht auch das höchste deutsche Gericht darin einen Verstoß.Die angesprochene Berücksichtigung von lediglich der untersten 15 Prozent der Einkommen für die Bedarfsermittlung ist eine Schande, weil mit diesem Einkommen kein würdiges Dasein geführt werden kann. Kinder sind keine Mieter, aber: Sie wohnen auch. Ihre Bedürfnisse finden sich in der Bezugsgruppe nicht wieder.Um die Finanzkraft der Leistungsträger braucht man sich keine Sorgen zu machen. Allein die durch Steuerhinterziehung diesem Personenkreis unrechtmäßig zufließenden Milliarden machen mehr aus, als das Transferleistungssystem verbraucht. Die Betrügereien mit der Mehrwertsteuer wären auch Geldquellen, wenn man nur wollte. Auch besserer Umgang mit unserem, dem „Staats-Vermögen“ (Stichworte: Tränenpalast, LBB), bietet Reserven.
Der Bedürftige hat keine Wohnung, er hat eine Unterkunft. Diese hat er auch nur mit Genehmigung des Amtes zu verlassen. Die Wohnung als Freigängerknast?
Und das alles sollen keine Themen sein, die das MieterMagazin angehen?
F. Widmann, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 4, Leserbrief von S. Gerhold: „Ausreichend Großzügigkeit“
Polemik, die nicht hilft
So kann nur jemand schreiben, der sich nicht wirklich mit der Materie, dem neuen Regelbedarfermittlungsgesetz (RBEG) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr, beschäftigt hat. Bei der Anhörung von über 30 Sachverständigen beim Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. November 2010 bekundeten diese Experten einhellig die Auffassung, dass ein Regelsatz von (jetzt) 364 Euro monatlich nicht einmal das physische Existenzminimum abdeckt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgestellt, dass der Regelbedarf das „soziokulturelle Existenzminimum“, also die physische Existenz und „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ möglich machen muss.
Die vom Bundestag eingeladenen oben genannten Sachverständigen kommen, je nach Berechnungsgrundlage, zu einem Regelsatz, der zwischen mindestens 480 Euro und 540 Euro liegen muss. Nicht allein die statistischen Ausgaben einer Referenzgruppe dürfen Bestandteil der Berechnung des Regelsatzes sein, sondern der tatsächliche Bedarf eines Leistungsempfängers. Darüber hinaus darf man nicht verschweigen, dass jeder Hartz-IV-Empfänger von seinem Regelsatz mit über 12 Prozent, also rund 44 Euro, in Form von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ebenfalls zu den „staatlichen Wohltaten“ (Zitat Herr Gerhold) beiträgt. Der polemische Text von Herrn Gerhold hilft weder dem Hartz-IV-Empfänger noch dem Steuerzahler.
J. Robrandt, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 24, Bettina Karl: „Wo berühmte Berliner einst wohnten – Eine Pankower Dichter- und Denkerstube“
Fragen um den Beamten-Wohnungs-Verein
In dem Artikel wird der Wohnungsbau-Verein Neukölln als Eigentümer der Wohnanlage Kissingenplatz genannt, dem „die Gebäude 1992 rückübereignet“ wurden. Zum Schluss des Beitrags wird „der Beamten-Wohnungs-Verein aus Neukölln“ erwähnt, der seine „Bezirksgrenzen verließ, um von 1926 bis 1929 am Kissingenplatz in Pankow diesen vierseitigen Gebäudekomplex zu erbauen“. Meines Erachtens hatte der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin in seinem über 100-jährigen Bestehen keine Geschäftsstelle in Neukölln. Und: Meines Wissens hat der Beamten-Wohnungs-Verein auch nicht mit den Architekten Mebes und Emmerich gebaut.
D. Schemel, per E-Mail
Der Vorstand des Wohnungsbau-Vereins Neukölln teilte uns mit, dass es den heutigen Wohnungsbau-Verein Neukölln eG seit dem 22. November 1947 gibt und dass die Genossenschaft am 18. November 1902 als „Beamten-Wohnungs-Verein zu Rixdorf“ gegründet wurde. Die Herren Mebes und Emmerich sind nachweislich die Architekten der Pankower Wohnanlage.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/2011, Seite 4, Leserbrief: „Weniger ist möglich“
Einladung zum Nachdenken
Ich wundere mich sehr über die Vorstellung von Verbrauchern – hier: üblicher Verbrauch von Strom in Einpersonenhaushalten. Mein Stromverbrauch (rund 200 Kilowattstunden pro Jahr) mag kein Beispiel für den üblichen Verbrauch sein. Er könnte jedoch dem einen oder anderen Verbraucher Anstoß geben, die Höhe seines vermeintlich notwendigen Stromverbrauchs zu überdenken – ohne zwangsläufigen Verlust seiner scheinbaren Lebensqualität oder seines Wohlstands. Nicht nur Fukushima lädt zum Nachdenken ein.
E. Goldenstein, 13353 Berlin
MieterMagazin 5/11
02.04.2013