Schon im Januar 2010 hat eine bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) alle entsprechenden Landesordnungen abgelöst. Überall kontrollieren die Schornsteinfeger jetzt einmal jährlich die Betriebs- und Brandsicherheit konventioneller Öl- und Gasheizungen. Nur noch alle zwei beziehungsweise drei Jahre kommt eine Umweltschutzmessung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hinzu.
Von den größeren Intervallen für die Umweltschutzmessungen profitieren vor allem Besitzer neuerer Heizungsanlagen, denn ausschlaggebend für die Messintervalle ist das Alter der Anlage: Über 12 Jahre alte Gas- und Ölheizungen werden alle zwei Jahre, jüngere Anlagen nur noch alle drei Jahre gemessen.
Bedeutet das weniger Arbeit und damit vielleicht auch weniger Einkommen für die bundesweit 20000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks? Weit gefehlt. Die Schornsteinfeger verfügen offenbar über eine starke Lobby. Die bundesweite Kehrordnung sieht vor, dass die verrichteten Arbeiten mit einem Arbeitswert als Pauschale für die An- und Abfahrt zu multiplizieren sind. Dieser Arbeitswert ist doppelt so hoch, wie er zuvor in den einzelnen Bundesländern war. Wer sich weigert zu zahlen, bekommt schnell Post vom Bezirksamt, das hier als „Inkassobüro“ einspringt, da der Bezirksschornsteinfegermeister „hoheitliche Aufgaben“ wahrnimmt.
Aber all das ist den Schornsteinfegern, die ja eigentlich Glück bringen sollen, offensichtlich nicht genug. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stimmt gerade den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung“ mit anderen Bundesressorts ab. Danach sollen die Arbeitswerte für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg von 6,2 auf 8,2 erhöht werden – eine Steigerung um 32 Prozent. Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) hat diese Erhöhung bereits abgelehnt und auch seinen Einspruch zu anderen Punkten des Entwurfs formuliert.
Grundsätzlich zählen die Gebühren der Schornsteinfeger zu den Betriebskosten und können vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Bereits im Mai 2011 soll die Novelle dem Bundesrat vorgelegt werden – aber bitte nicht ohne Einbeziehung der Mieter- und Verbraucherschutzverbände!
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 5/11
Der schwarze Mann hat eine gute Lobby
Foto: Reiner Wild
26.03.2013