Der Berliner Mieterverein fordert den Senat auf, unverzüglich eine landesgesetzliche Regelung zur Bestimmung angemessener Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie Heizung und Warmwasser für Bezieher von Arbeitslosengeld und Altersgrundsicherung in Kraft zu setzen.
„Wir befürchten, dass SPD und Linke im Senat eine Neuregelung trotz einer seit 1. April 2011 bestehenden Bundesermächtigung über die Abgeordnetenhauswahlen hinauszögern“, so Reiner Wild vom Berliner Mieterverein (BMV). Dies würde für Tausende von Bedarfsgemeinschaften trotz gestiegener Mieten und Heizkosten zu geringe Wohnkostenübernahmen bedeuten und zu einer weiteren Klagewelle bei den Sozialgerichten führen. „Schon heute ist der Zustand bei der Wohnkostenübernahme skandalös“, erklärte Wild.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Landessozialgerichts und der Berliner Sozialgerichte ist seit 2008 die vom Senat im Jahre 2005 erlassene Verwaltungsvorschrift zur Wohnkostenübernahme (AV Wohnen) Makulatur geworden. Sie bildet weder die tatsächlichen Wohnkosten angemessen ab noch berücksichtigt sie die Anforderungen der höchsten Gerichte. Der Senat hat es wegen der Uneinigkeit zwischen SPD und Linken in mehr als zwei Jahren nicht geschafft, eine rechtssichere Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die auch der Wohnkostenentwicklung Rechnung trägt. Stattdessen wurden Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitslosen und JobCentern provoziert.
Der Berliner Mieterverein schlägt daher vor, dass rasch ein Landesgesetz zur Wohnkostenübernahme verabschiedet und dazu eine Ausführungsvorschrift auf Basis der neuen Werte des Berliner Mietspiegels 2011 und der Betriebskostenübersicht, die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits vorliegen, geschaffen wird. Damit den bundesrechtlichen Anforderungen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2010 Rechnung getragen wird, seien Mietkosten bis zum Mittelwert eines üblichen, einfachen Wohnungsstandards mit Heizung, Bad und Innen-WC als Höchstwert zu übernehmen.
mm
MieterMagazin 5/11
Der Senat könnte die Rechtsunsicherheit beenden, die zu viel Streit zwischen Arbeitslosen und JobCentern führt
Foto: Christian Muhrbeck
04.01.2017