Die auf dieser Seite abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 1+2/2012, Seite 13, Birgit Leiß:
„Wohnungsbaugesellschaften – Hartz-IV-Empfänger müssen draußen bleiben“
Hartz-IV-Hölle
Das Problem ist ein ganz anderes: Die sogenannten „Sozialmieten“ sind so hoch, dass das Job-Center hier nicht mehr mietzieht. Wir sind 1987 in eine Sozialbauwohnung mit WBS eingezogen. Um den WBS zu bekommen, mussten wir wenig genug verdienen. Um die Wohnung zu bekommen, waren dann 10.000 DM Baukostenzuschuss zu zahlen, die ja auch erst mal irgendwoher kommen mussten. Der Mietpreis betrug damals 560 DM, also nach heutiger Umrechnung circa 280 Euro.
Inzwischen zahlen wir für die gleiche Wohnung 760 Euro, unsere Tochter ist zwischenzeitlich erwachsen und ausgezogen und im Falle von Hartz VI würden von der Miete (für zwei Personen) 444 Euro übernommen. Wenn wir großes Glück und einen netten Mitarbeiter beim Job-Center antreffen würden, nochmals zusätzlich 10 Prozent aufgrund langer Mietzeit und da wir beide bereits über 60 Jahre alt sind.
Wir waren beide für 10 Monate Hartz-IV-Empfänger und wissen, wovon wir reden. Kurz gesagt: Es war die Hölle.
K. Mancev per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/2011, Seite 10, Birgit Leiß:
„Mietschulden – Zwischen kompetenter Hilfe und schnellem Inkasso“
Zwielichtige Beratung
Mir ist eine solche „Mietschuldenberaterin“ bekannt, die zusätzlich zu ihrem „e.V.“ ihre Dienste Spekulanten anbietet, die Mietshäuser äußerlich aufhübschen und in Eigentumswohnungen umwandeln. Diese Person firmiert dann unter demselben Namen, nur ohne „e.V.“ und sonstige Rechtsformbezeichnungen. Von der „Mieterberaterin“ werden den Mietern in Einzelgesprächen lächerliche Abfindungen angeboten und viele leere Versprechen gemacht. Wenn dies nicht fruchtet, werden die Mieter mit Räumungsklagen und Abmahnungen überzogen. Auch eine Form der Kundenbindung.
Name der Redaktion bekannt
Betr.: MieterMagazin 12/2011, Seite 7, Birgit Leiß:
„Rechtsstreit mit der Degewo – Erst das dicke, dann das gute Ende“
Kleine Könige
Mit der Degewo in Streit zu geraten, ist nicht schwer. Die örtlichen Verwalter dürfen wie kleine Könige regieren und gehen nicht zimperlich mit „renitenten“ Mietern um.
Als ich 1999 ohne Bedauern vom Alboinplatz wegzog, hatte ich mehrere bizarre Attacken des Verwalters hinter mir, die aber für die Degewo unrühmlich und teuer endeten. Nach meiner Drohung mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und Klage auf Schadenersatz sah sich die Geschäftsleitung bemüßigt, sich mit einem Blumenstrauß für das Benehmen ihres Verwalters bei mir zu entschuldigen. Später habe ich dann noch ohne Prozess in einem anderen Falle 1500 DM erhalten.
H. Reinhold, 13509 Berlin
Betr.: MieterMagazin 3/2012, Seite 26, Jens Sethmann:
„Rundfunkbeitrag – Erweiterte Lizenz zum Schnüffeln“
Zahlen für den Moderator
In Ihrem Artikel stellen Sie fest, dass sich die GEZ ein Leben ohne Fernsehen nicht vorstellen kann. Den Grund dafür verrät Ihnen Bernd Höcker in seinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013“ (Bernd Höcker-Verlag, Lutterothstraße 54, 20255 Hamburg, www.gez-abschaffen.de). Hier erfährt der Leser auf Seite 29, dass zum Beispiel ein bekannter Moderator für seine Fernsehauftritte das 36-fache Bundeskanzlergehalt bekommt; für sein Jahresgehalt könnte man 390 Altenpfleger einstellen. Auf Seite 31 heißt es, dass einem anderen Moderator pro Minute 4487 Euro gezahlt werden. Da es keinem Menschen möglich ist, derartige Summen (im wahrsten Sinne des Wortes) zu verdienen, müssen sie von den Bürgern zwangsweise eingezogen werden.
H. Meiser per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 3/2012, Seite 10, Jens Sethmann:
„Kabelfernsehen – Nicht um jeden Preis“
Fragliche Aufwertung
Mit Abschluss eines neuen Vertrages mit Kabel Deutschland möchte der Wohnungsvermieter seine Wohnung aufwerten. Dies wurde auch in mehreren Prozessen von den Richtern so gesehen. Der Mieter, der aber nicht über seine Kabelleitung von Kabel Deutschland telefonieren oder gar ins Internet gehen möchte, hat hier das Nachsehen. Denn Kabel Deutschland speist in seinen neuen Kabelanschluss nicht mehr Programme ein als in seinem alten Kabelanschluss zu empfangen waren. Einzig und allein dient dieser neue Kabelanschluss durch seine fast dreifache Gebührenerhöhung dem Gewinn von Kabel Deutschland. Der Vermieter hätte auch seinen auslaufenden Vertrag verlängern können. Ich sehe hier durchaus einen Verstoß gegen das Gebot der der Wirtschaftlichkeit.
D. Pietsch per E-Mail
MieterMagazin 5/12
30.03.2013