Der Billigstromanbieter „FlexStrom“ ist pleite. Viele der bundesweit 500.000 Kunden würden nun am liebsten so schnell wie möglich kündigen und die Zahlungen einstellen. Doch so einfach geht das nicht.
Trotz des Mitte April gestellten Insolvenzantrags gilt: Solange die Kunden noch mit Strom beliefert werden, sind sie an den Vertrag gebunden. Die Abschläge müssen daher weiter gezahlt werden, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale Berlin rät betroffenen Haushalten jedoch, auf monatliche Abschläge umzustellen. „Größere Vorauszahlungen sollte man vorerst nicht leisten“, empfiehlt Rechtsexperte Rüdiger Strichau. Zudem sollte die Einzugsermächtigung widerrufen werden.
Derzeit ist unklar, wie lange Flexstrom noch seiner Lieferpflicht nachkommt. Sobald der Insolvenzverwalter die Einstellung der Versorgung ankündigt, kann man fristlos kündigen und die Zahlungen einstellen. In diesem Fall springt automatisch die Ersatzbelieferung durch den lokalen Grundanbieter ein. Anschließend kann ein neuer Stromanbieter gewählt werden. Keiner muss also befürchten, ohne Strom dazustehen.
Das Geschäftsmodell von Flexstrom beruhte darauf, Strom gegen Vorkasse zu liefern. Gelockt wurde mit besonders günstigen Tarifen, wenn ein Jahr im Voraus bezahlt wurde. Die Chancen, von diesem Geld etwas zurück zu bekommen, sind gering. Wie bei allen Firmenpleiten gilt: Die Verbraucher müssen sich mit ihren Forderungen ganz hinten anstellen. Zuerst werden die Forderungen anderer Gläubiger, etwa des Finanzamtes, bedient. Ob für die Kunden am Ende noch etwas zu holen ist, sei fraglich, so Strichau. In jedem Fall werde sich das Insolvenzverfahren über Jahre hinziehen.
Der Hintergrund der Pleite: Die Bundesnetzagentur will Stromlieferverträge mit Vorkasse untersagen. Die Aufsichtsbehörde hatte im Januar 2013 ein Verfahren zur Untersagung der Geschäftstätigkeit gegen Flexstrom eingeleitet. „Nach den Zahlen, die uns vorgelegt wurden, wäre das Unternehmen ohne das Vorkasse-Modell nicht mehr tragfähig gewesen und entschied sich daher für die Insolvenz“, erklärt eine Sprecherin der Bundesnetzagentur. Flexstrom selber macht die schlechte Zahlungsmoral seiner Kunden für die Insolvenz verantwortlich. Wegen der „schädigenden Berichterstattung“ in der Presse hätten viele ihre Rechnungen nicht bezahlt.
Birgit Leiß
MieterMagazin 5/13
Bei Flexstrom gehen die Lichter endgültig aus
Foto: Flexstrom
06.06.2013