Der Mieter darf im Gegensatz zu den nach Mietdauer gestaffelten Kündigungsfristen des Vermieters in den meisten Fällen mit einer Dreimonatsfrist kündigen – die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietern unterzeichnet sein, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben.
Ist die Kündigung erst einmal beim Vermieter eingetroffen, wird sie rechtswirksam und kann vom Mieter nicht mehr zurückgenommen werden.
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MieterMagazin 5/14
Stand: 10.05.2014
05.01.2018