Berlins größter Vermieter, die Deutsche Wohnen, hat vor dem Berliner Landgericht erneut eine Schlappe hinnehmen müssen. Es wies die Berufung der Deutschen Wohnen gegen zwei Urteile des Amtsgerichts Charlottenburg zurück und bestätigte den Berliner Mietspiegel 2013.
Die Richter am Landgericht urteilten, dass es hier nicht auf die Frage ankäme, ob der Berliner Mietspiegel qualifiziert sei. Er sei auf jeden Fall eine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete und deshalb zur Kontrolle einer Mieterhöhung geeignet. Im Übrigen sei der Berliner Mietspiegel, selbst wenn er nicht qualifiziert wäre, einem Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete immer noch vorzuziehen. „Wir begrüßen die Urteile und fordern die Deutsche Wohnen auf, endlich ihre Angriffe auf den Mietspiegel einzustellen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild.
Der BMV verwies darauf, dass auch der Berliner Mietspiegel 2015 in einigen Amtsgerichtsurteilen als Kontrollinstrument bei Mieterhöhungen bestätigt wurde. „Es lohnt sich also weiter, Mieterhöhungen anhand des Mietspiegels sorgsam zu prüfen“, so Wild. Der Berliner Mieterverein bietet nach wie vor im Rahmen der Aktion Mietpreisüberprüfung dabei seine Hilfe an.
mm
Urteile des Landgerichts Berlin: 18 S 154/15 vom 21. März 2016 und 18 S 198/15 vom 11. April 2016
02.02.2023