Ein Berliner Gesetz, das alle Kleingärten dieser Stadt schützt? Rechtlich nicht machbar, befinden die Grünen. Aber es gebe andere Möglichkeiten. In einem Aktionsplan hat die Fraktion Forderungen aufgestellt: Bebauung prüfen, mehr Flächen einplanen, Kleingärten aufkaufen.
Nach dem Vorstoß der Berliner SPD, die eine dauerhafte Sicherung aller Berliner Kleingärten in ihr Programm zur Landtagswahl geschrieben hat (hierzu unser Beitrag in MieterMagazin 4/21, Seite 7: „Kleingärten – Bedenkliche Versprechungen“), meldete sich nun auch die Fraktion der Grünen zu Wort: Per Landesgesetz sei die Komplett-Sicherung gar nicht möglich, entgegneten sie dem Koalitionspartner. Dies ginge aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hervor, das die Partei in Auftrag gegeben hatte. Es gäbe jedoch andere Instrumente, um die Anlagen über den Kleingartenentwicklungsplan 2030 hinaus zu schützen, zum Beispiel über die Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
In einem 10-Punkte-Plan haben die Grünen nun ihre eigenen Forderungen gebündelt – und richten sich damit auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und an die Finanzverwaltung. So soll bei jenen 20 landeseigenen Kleingartenanlagen, die derzeit als „Potentialfläche mit Prüfauftrag“ gekennzeichnet sind, geprüft werden, wie auf eine Inanspruchnahme verzichtet werden kann.
Außerdem seien neue Wohnungsbauprojekte „kleingartenverträglich“ zu konzipieren und zu erschließen. Müssen doch Ersatzflächen für in Anspruch genommene Gärten ausgewiesen werden, dürfe das nicht zu Lasten bestehender Grünanlagen gehen. Im Gegenteil, nach den Forderungen der Grünen müssten sogar mehr Flächen fürs Gärtnern entstehen. Denn mit neuen Stadtquartieren müsse entsprechend dem Bedarf Raum für Kleingärten, Interkulturelle Gärten und Urban Gardening mit eingeplant werden.
Rosemarie Mieder
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24.04.2021