Für einige ist die Wohnung eine Wertanlage, für viele andere aber das Zuhause. Das EU-Parlament will diesen Konflikt entschärfen und fordert: Wohnen muss ein durchsetzbares Recht werden. Alle Länder der Gemeinschaft sollen in bezahlbaren, angemessenen und energieeffizienten Wohnraum investieren.
Wohnraum als Vermögenswert – das ist einer der Hauptgründe für die immer weiter ansteigenden Immobilienpreise. Seien es Investitionen in Zweitwohnungen, um ein zusätzliches Einkommen zu generieren, oder Investitionen in- und ausländischer Anleger, die auf regionalen Märkten Renditechancen sehen. Zusammen mit dem viel zu geringen sozialverträglichen Neubau in vielen Ländern Europas und der touristischen Vermarktung von Wohnraum in Innenstädten über Internet-Plattformen wie Airbnb verringert dies das Angebot von bezahlbarem Wohnraum immer weiter.
In einer Entschließung forderten deshalb die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle Mitgliedsstaaten auf, angemessenen Wohnraum als grundlegendes Menschenrecht anzuerkennen, das auch durch Rechtsvorschriften durchsetzbar ist. Zwar ist Wohnungspolitik Ländersache, aber über Beihilfevorschriften sowie das Steuer- und Wettbewerbsrecht kann die EU durchaus indirekt auf nationale Wohnungsmärkte Einfluss nehmen. Außerdem kann sie Leitlinien formulieren und Empfehlungen geben.
Und so fordern die europäischen Parlamentarier von der Kommission Legislativvorschläge zur Bekämpfung der Finanzialisierung des Wohnungsmarktes. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind damit aufgefordert, mehr in sozialen, öffentlichen, energieeffizienten, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu investieren.
Rosemarie Mieder
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24.04.2021