Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 3/2021, Seite 22, Adrian Garcia-Landa:
„Module Unterkünfte für Geflüchtete – Wie man für viel Geld wenig bekommt“
Richtigstellung
Will man Baukosten seriös vergleichen, muss auch die Gebäudeart vergleichbar sein. Im Text werden Bauwerkskosten für Wohngebäude denen von Gemeinschaftsunterkünften (MUF) gegenübergestellt. Modulare Flüchtlingsunterkünfte fallen jedoch nicht unter die Gebäudeart „Wohngebäude“ des Baukosteninformationszentrums der Deutschen Architektenkammern (BKI), wie der Autor es darstellt. Vielmehr handelt es sich um Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen, für die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen deutlich höher liegen als für Wohngebäude. Auch das Raumprogramm umfasst mehr Vorgaben und muss Sozialräume, Arztzimmer, Schulungsräume und Gemeinschaftsräume enthalten. Ebenfalls vorgeschrieben sind ein erhöhter Schallschutz zwischen den Bewohnerzimmern sowie kontrollierte Lüftung zur Erreichung der Energieeinsparverordnung.
- Der BKI-Katalog kennt die Gebäudeart „Flüchtlingsunterkunft“ nicht, näherungsweise käme die Gebäudeart „Wohnheime und Internate“ in Betracht. Im BKI-Katalog von 2018 sind dort die Bauwerkskosten für den Quadratmeter Bruttogrundfläche mit einer Spanne von 1260 bis 1840 Euro angegeben.
- Die zehn zwischen 2016 und 2019 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichteten MUF 1.0 wiesen nach Abrechnung Bauwerkskosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche von im Schnitt 1600 Euro aus.
- Die acht seit 2019 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichteten MUF 2.0 (hier sind erst zwei abgerechnet) weisen Bauwerkskosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche von im Schnitt 1800 Euro aus. Dies liegt neben den hohen Baupreissteigerungen auch an der größeren Flexibilität des Typenentwurfes und der Integration von Sozialeinrichtungen wie Kita und Kiezclub.
Somit kann man nicht von überteuerten Bauwerkskosten sprechen. Diese liegen vielmehr in der Brandbreite der Gebäudeart – auch nach dem BKI-Katalog.
Zudem können nur Bauwerkskosten bezogen auf den Quadratmeter Bruttogrundfläche (DIN 277) herangezogen werden. Hier bleiben die grundstücksspezifischen Aspekte (Herrichten, Erschließen, Altlastenbeseitigung, Freianlagen) außen vor, da diese jede Baumaßnahme auf dem Grundstück betreffen und nicht der Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktion angelastet werden können. Diesen Sachverhalt unterschlägt der Autor. Er operiert mit dem allgemeinen Begriff Baukosten.
Die Ausführungen des Autors, dass die Herrichtung der Grundstücke für die MUFs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die die befristeten Sonderregelungen des § 246 BauGB für Gebäude der Flüchtlingsunterbringung zu Mehrkosten führen, ist nur bei einem einzigen (von 18!) der MUF 1.0 Wartenberger Straße zutreffend. Für diese im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) liegende MUF waren Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich, die mit circa 500 000 Euro bewertet wurden. Bei allen anderen MUF der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen waren Herrichtungs- und Erschließungskosten im Rahmen des üblichen bei innerstädtischen Grundstücken.
Zutreffend ist, dass das MUF Ostweg auf einem Grundstück steht, dass laut Ausweisung der Bebauungsplan für Schul- und Kitabauten vorgesehen ist. Die befristete Sonderregelung des § 246 BauGB erlaubt dort den Bau einer Flüchtlingsunterkunft. Dies ist ein völlig legales Verfahren, dass – nach einer Nachbarklage – vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Der Autor verschweigt, dass das Grundstück so klein ist, dass dort weder eine Schule noch eine Sporthalle Platz finden. Darüber hinaus wird nicht dargestellt, dass der Bezirk Steglitz-Zehlendorf bis zum heutigen Zeitpunkt gegenüber der zuständigen Senatsbildungsverwaltung nicht nachweisen konnte, dass in diesem Einzugsgebiet Bedarf an weiteren Schulplätzen besteht. Der Autor stellt auch nicht dar, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Machbarkeitsstudie für einen Schulbau mit Sporthalle auf dem benachbarten landeseigenen Grundstück erstellt hat, so dass am Osteweg – sollte der Bedarf bestehen – eine Schule mit Sporthalle gebaut werden kann.
Katrin Dietl, Pressesprecherin der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen
Das MieterMagazin bedauert, dass am Verfahren Beteiligte dem Beitrag unterlassene Informationen vorwerfen. Hingewiesen sei darauf, dass sich die Darstellung von Frau Dietl hinsichtlich der Baukosten ausschließlich auf die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichteten MUF bezieht, die Darstellung unseres Autors hingegen sämtliche errichtete und zu errichtende MUF im Blick hatte. So werden die reinen Baukosten der MUF von Frau Dietl mit 1600 bis 1800 Euro pro Quadratmeter beziffert. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Anfang Februar beziffert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Baukosten sämtlicher MUF mit durchschnittlich 2000 Euro pro Quadratmeter.
Die Redaktion
20.04.2021